Überwachung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Steglitz-Zehlendorf

Alte rostige schmutzige Stahlfässer

Das Umwelt- und Naturschutzamt erfasst und überwacht alle Anlagen in Betrieben, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, verwendet oder behandelt werden (z.B. Lackierereien, Galvaniken, Notstromanlagen) und Flächen, auf denen mit diesen Stoffen umgegangen wird (z.B. Tankstellen), sowie private Heizölverbraucheranlagen.

Ziel dieser Aufgabe ist der Schutz von Boden und Grundwasser vor Verunreinigungen.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) führt das Umwelt- und Naturschutzamt regelmäßig Betriebskontrollen durch, überwacht die Durchführung von Sachverständigenprüfungen und die Beseitigung von Mängeln, sofern vorhanden.

Was sind meine Pflichten als Betreiber/in einer AwSV-Anlage?

Gemäß § 40 AwSV sind prüfpflichtige Anlagen vor Errichtung und bei wesentlichen Änderungen anzuzeigen. Als Anzeige ist es i.d.R. ausreichend, dem Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf den Bericht über die Prüfung vor Inbetriebnahme zu übermitteln, sofern dieser ausreichende Anlageninformationen beinhaltet. Wesentliche Änderungen bei bestehenden Anlagen sind formlos anzuzeigen.

Prüfungen sind durch anerkannte Sachverständigenorganisationen durchzuführen. Auf Nachfrage übermitteln wir gerne eine aktuelle Liste mit Sachverständigen-Organisationen gemäß § 52 AwSV in Berlin und naher Umgebung.

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