Das Umwelt- und Naturschutzamt erfasst und überwacht alle Anlagen in Betrieben, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, verwendet oder behandelt werden (z.B. Lackierereien, Galvaniken, Notstromanlagen) und Flächen, auf denen mit diesen Stoffen umgegangen wird (z.B. Tankstellen), sowie private Heizölverbraucheranlagen.
Ziel dieser Aufgabe ist der Schutz von Boden und Grundwasser vor Verunreinigungen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) führt das Umwelt- und Naturschutzamt regelmäßig Betriebskontrollen durch, überwacht die Durchführung von Sachverständigenprüfungen und die Beseitigung von Mängeln, sofern vorhanden.