Aktuelles und Pressemitteilungen

Zeitungsrolle

Straßenbaumaßnahmen auf der südlichen Fahrbahn der Straße Unter den Eichen, zwischen Dahlemer Weg und Asternplatz

Bauzeit: 23.09. – 08.11.2024

Die südliche Fahrbahn der Straße Unter den Eichen wird zwischen Dahlemer Weg und Asternplatz in drei Bauabschnitten saniert.

Der erste Abschnitt geht vom Dahlemer Weg bis zur Straße Unter den Eichen Hausnummer 87. Der zweite Abschnitt geht von der Bushaltestelle Von-Laue-Straße bis zur Straße Unter den Eichen Hausnummer 91. Der dritte Abschnitt geht von der Straße Unter den Eichen Hausnummer 108A bis zum Asternplatz.

Die Deckschichtsanierung soll als Maßnahme der baulichen Erhaltung die vorhandenen Schäden, wie Risse, Schlaglöcher usw. beseitigen und damit die Verkehrssicherheit des Fahrbahnabschnitts wiederherstellen sowie die Nutzungsdauer der Fahrbahn verlängern.

Die Straßenbauarbeiten erfolgen abschnittsweise vom 23.09. bis 08.11.2024, jeweils unter halbseitiger Sperrung der stadteinwärts führenden Richtungsfahrbahn. Für den Verkehr Richtung Steglitz steht während der gesamten Bauzeit ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Auswirkungen auf ÖPNV/Bushaltestellen

Im gesamten Zeitraum der Fahrbahnsanierung entfällt bauzeitlich die Bushaltestelle „Fabeckstraße“. Die Bushaltestelle „Von-Laue-Straße“ wird bauzeitlich (auf Höhe Hausnr. 87) versetzt. Die Bushaltestelle „Thielallee/Dahlemer Weg“ wird bauzeitlich (Berliner Straße auf Höhe Hausnr. 108/110) versetzt. Die Fahrbahn wird in den beiden Bauphasen in den jeweiligen Bauabschnitten auf eine Fahrspur eingeengt.

Der Rad- und Fußverkehr sind nicht betroffen und bleiben gewährleistet.

Die Anlieger werden durch die bauausführende Firma informiert.

Straßenbaumaßnahmen in der Argentinischen Allee zwischen Hausnummer 67 und Onkel-Tom-Straße

Vollsperrung der südlichen Fahrbahn zwischen dem 09.09. und dem 24.11.2024

Die südliche Fahrbahn der Argentinischen Allee wird im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch das Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf zwischen Argentinische Allee 67 und Onkel-Tom-Straße grundhaft instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen ab dem 09.09.2024 unter Vollsperrung der südlichen Richtungsfahrbahn und sollen bis zum 24.11.2024 abgeschlossen sein.

Die Vollsperrung betrifft die südliche Richtungsfahrbahn der Argentinischen Allee zwischen Argentinische Allee 67 und Onkel-Tom-Straße (Richtung Zehlendorf, Clayallee) – ausgenommen sind Rad- und Fußverkehr. Der Verkehr wird über die nördliche Gegenfahrbahn umgeleitet.

Anwohnerinnen und Anwohner werden durch ein Informationsschreiben der Baufirma rechtzeitig informiert.

Die BVG-Haltestellen „Altkanzlerstraße“ und „Onkel-Tom-Straße“ (Bus 118) werden auf der südlichen Seite der Argentinischen Allee verlegt. Die Haltestelle „Siebenendenweg“ muss auf der südlichen Seite leider entfallen. Die bezirkliche Seniorenfreizeitstätte „Hertha-Müller-Haus“ ist darüber bereits informiert. Auf der Wilskistraße in Höhe des Siebenendenwegs wird eine Lieferzone ausgewiesen, um die Anlieferung des Hertha-Müller-Hauses zu ermöglichen.

Lastbeschränkung der Autobahnbrücken „Spanische Allee“ und „Borussenstraße“

Bei einer kürzlich durchgeführten Bestandsanalyse der Bauwerke der Autobahn GmbH des Bundes, wurde ein dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf die Beschilderung von mindertragfähigen Brücken festgestellt. Betroffen sind die Brücken im Zuge der Spanischen Allee und der Borussenstraße, die jeweils über der A 115 verlaufen.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sind beide Brücken gemäß Verkehrszeichen VZ 262-16 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen zu beschränken. Das Tiefbauamt Steglitz-Zehlendorf hat daher die Beschilderung zur Lastbeschränkung sowohl vor den genannten Brücken als auch an weiteren relevanten Knotenpunkten vorgenommen.

Zwei Personen schauen auf einen Wegweiser

Straßenbenennungsliste veröffentlicht

Die bezirkliche Straßenbenennungsliste ist veröffentlicht. Sie enthält Vorschläge zur Straßenbenennung, bei denen für eventuelle Benennungsvorhaben bereits Einvernehmen mit der BVV erzielt wurde. Es erfolgt jedoch keine stringente „Abarbeitung“ der Namensliste. Für jeweilige Benennungen ist auch immer ein örtlicher Bezug zum Leben und Wirken einer Person maßgeblich, die mit einer Benennung geehrt werden soll.

  • Vorschlagsliste Straßenbenennungen

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Straßenschild Hildburghauser Str.

Warum stehen in der Hildburghauser Straße noch die Schilder „Tempo 30 – Straßenschäden“?

Pressemitteilung vom 18.11.2020

Erläuterungen des Fachbereichs Tiefbau zu dieser häufig gestellten Frage:

Im Frühjahr 2020 wurde im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes Steglitz-Zehlendorf – Fachbereich Tiefbau – die Fahrbahndecke der Hildburghauser Straße zwischen Steinheilpfad und Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg im Fahrbahninstandsetzungsprogramm des Senats provisorisch neu hergestellt. Die Schäden an der Fahrbahn waren so gravierend geworden, dass eine punktuelle Gefahrenstellenbeseitigung weder wirtschaftlich noch technisch möglich war.

Im Zuge dieser Arbeiten, die nicht lange andauern durften, weil Leitungsbauarbeiten der BWB in den umliegenden Straßen fest eingeplant waren, konnte der geschädigte Fahrbahnunterbau nicht ausgebaut und mit saniert werden. Dies ist erst mit dem kompletten Straßenneubau vorgesehen, der voraussichtlich ab 2022 fortgesetzt werden wird.

Es war und ist also damit zu rechnen, dass die noch vorhandenen Schäden aus dem Straßenkörper über kurz oder lang auch wieder die nur provisorisch aufgebrachte Fahrbahndecke erreichen. Zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße hält der Fachbereich Tiefbau daher die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für weiterhin erforderlich. Rechtsgrundlage dafür ist § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Aus diesem Grund sind auch noch die Zusatzzeichen „Straßenschäden“ unter den Tempo-30-Schildern vorhanden, obwohl augenscheinlich zurzeit keine Schäden erkennbar sind. Dies führt immer wieder zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Anders konnte im Straßenzug Lorenz- und Mariannenstraße gehandelt werden, der im letzten Herbst instandgesetzt wurde.

Hier war es möglich, die alte Asphaltbefestigung abzufräsen und eine bituminöse Fahrbahndecke auf dem darunterliegenden Pflasterunterbau einzubauen. In der Lorenz- und Mariannenstraße sind aufgrund des homogenen Unterbaus keine schnell auftretenden Fahrbahnschäden zu erwarten. Deshalb lagen in der Lorenz- und Mariannenstraße auch keine Gründe nach § 45 Abs. 2 StVO vor, zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße die zuvor bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufrecht zu erhalten. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben sich gefreut, dass zur Beschleunigung des Busverkehrs die Tempo-30-Regelung dort aufgehoben werden konnte.

Der Fachbereich Tiefbau hofft, die bestehenden Unklarheiten mit diesen Erläuterungen beseitigt zu haben.