Baumpflege und -prüfungen

Baumschnitt

Anfragen und Anträge zu Privatbäumen auf eigenem Grund und Boden stellen Sie bitte bei der Unteren Naturschutzbehörde

Ziel ist es für den Fachbereich Grünflächen, den Straßenbäumen eine möglichst optimale Pflege zu geben und damit nachhaltig die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen.
Bäume stellen in der Stadt mit Ihren Veränderungen das sichtbarste Zeichen für den Verlauf der Jahreszeiten dar. Sie sind in ihrer stadtbild- bzw. landschaftsprägenden Funktion wie auch in ihrer Wirkung für die Natur von herausragender Bedeutung.

Von Bäumen gehen viele positive Wirkungen aus:
  • Sie sind Lebensraum für Tier und Pflanze
  • Sie dienen als Wind- Sonnen- und Lärmschutz
  • Sie filtern und befeuchten die Luft und produzieren Sauerstoff.

Von den ca. 61.000 Straßenbäumen ist der Bestand der Linde (Tilia) mit ca. 23.000 am größten, gefolgt vom Ahorn (Acer) mit ca. 9.200, der Eiche (Quercus) mit ca. 7.600 und der Kastanie (Aesculus) mit ca. 6.000 Exemplaren.
Weitere Gattungen sind die Birke (Betula), die Platane (Platanus) und die Robinie (Robinia)

Weitere statistische Angaben finden Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Der Fachbereich Grünflächen pflegt im Bezirk rund 61.000 Straßen-, 185.000 Park- und 25.000 Bäume auf landeseigenen Friedhöfen mit folgenden Aufgaben:

  • Pflege, Unterhaltung und Prüfung: Verkehrssicherheitskontrollen mit Nachweisführung
  • Überwachung der Verkehrs- und Lichtraumprofile
  • Beseitigung von Unfall- und Sturmschäden
  • Fassadenfreischnitt
  • Führen des Straßenbaumkatasters
  • Abstimmung von privaten und öffentlichen Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist der beste Schnitt aus Sicht des Baumes der, der gar nicht stattfindet. Der natürliche Habitus bleibt erhalten.
Abgesehen von Erziehungsschnitten bei Jungbäumen bedeutet jede Verletzung eine Verminderung der Vitalität und Lebenserwartung.
Aus diesem Grund werden stärkere Schnittmaßnahmen nur durchgeführt, wenn der Baum eindeutig Schadsymptome aufweist, oder aber das Verkehrsraumprofil beeinträchtigt ist.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Hubsteiger

Wer pflegt die Straßenbäume im Bezirk?

  • Im Bezirk stehen für Baumarbeiten zwei eigene Hubarbeitsbühnen mit fachlich qualifizierten Gärtnerinnen und Gärtnern zur Verfügung.
  • Weiterer Bedarf wird, je nach Verfügbarkeit finanzieller Mittel, an externe Firmen ausgeschrieben.
Neubau Wohnhaus

Ab welchem Abstand wird ein Fassaden- /Dachfreischnitt durchgeführt?

  • Beträgt der Abstand weniger als 50 cm zur Fassade oder Dach, so ist ein Fassaden- bzw. Dachfreischnitt notwendig.
Baum mit Astschnitt

Wie werden Straßenbäume geschnitten?

  • Ein Baumschnitt erfolgt je nach Bedarf.
    Schadsymptome, fehlendes Verkehrsraumprofil oder Dach- und Fassadenfreischnitte sind Gründe für einen Baumschnitt
  • Die einzelnen Schnittmaßnahmen sind den Bäumen individuell angepasst.
  • Der Schnitt richtet sich deshalb nach den Schadsymptomen bzw. nach der einzelnen Prüfung des Baumes
Bäume an Fassade

Müssen Beeinträchtigungen (Verschattung, Laubfall etc.) die von Straßenbäumen ausgehen, von den Anliegern hingenommen werden?

  • Ja, es gilt der § 16 Abs. 3 Berliner Straßengesetz:
    Bepflanzungen der Straße, insbesondere mit Bäumen, sind grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden.
    Eingriffe von ihrer Seite bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde und der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zuständigen Stelle.
  • In Härtefällen wird abgewogen, ob eine Beeinträchtigung von Anliegern das Interesse der Allgemeinheit an der unveränderten Erhaltung eines Straßenbaumes überwiegt.
Wassertropfen

Werden die Bäume im Sommer gewässert?

  • In den ersten fünf Jahren erfolgt bei den Jungbäumen ein regelmäßiges Wässern.
  • Danach werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu entwöhnen.
  • Privates Engagement an sehr heißen Sommertagen wird vom Fachbereich Grünflächen sehr begrüßt.
Baumscheibe mit Auto

Warum schadet das Parken auf unbefestigten Unterstreifen und Baumscheiben den Bäumen?

  • Das Rangieren und das Gewicht der Fahrzeuge verdichtet in erheblicher Weise den Boden.
  • Oberirdische wie auch unterirdische Wurzeln können durch den Druck brechen oder verletzt werden.
  • Die Wasser- und Nährstoffversorgung sowie Bodendurchlüftung ist beeinträchtigt und kann auf längere Sicht zu einem Absterben der Bäume führen
Paragraph

Welche rechtlichen Grundlagen müssen bei der Straßenbaumpflege beachtet werden?

  • Als Grundlage dienen:
  • das Berliner Naturschutzgesetz,
  • die Berliner Baumschutzverordnung und
  • das Berliner Straßengesetz.
Gehwegüberfahrt

Was muss ich tun, wenn ich eine Gehwegüberfahrt zu meinem Grundstück plane und davon ein Straßenbaum tangiert wird?

  • Beim Fachbereich Tiefbau ist ein Antrag für eine Gehwegüberfahrt mit genauen Angaben zum Bauvorhaben zu stellen.
  • Der Fachbereich Grünflächen wird bei der Prüfung des Antrages automatisch hinzugezogen, wenn Straßenbäume betroffen sind.
  • Mehr Informationen und zum Antrag

Baumprüfungen

Amtsblatt

Werden die Bäume regelmäßig kontrolliert?

  • Die Straßenbäume werden mindestens einmal jährlich visuell kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert.
Bohrwiderstandsmessung

Wie sieht eine weitergehende Kontrolle bei fortschreitenden Schadsymptomen aus?

  • Visuell – manuelle Prüfung und
  • Weitergehende Prüfung mit Spezialgeräten