Ergänzende Kindertagespflege

zwei Kinder mit bunten bemalten Händen
Wenn Sie zusätzlich zur Unterbringung Ihres Kindes in einer KiTa, einer Kindertagespflegestelle oder der Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule Betreuung zu besonderen Zeiten benötigen, können Sie ergänzende Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Genutzt wird die ergänzende Kindertagespflege häufig von alleinerziehenden Eltern, die im Schichtdienst und/oder am Wochenende arbeiten oder sich fortbilden.
  • Voraussetzung ist, dass Ihr/e Kind/er Betreuung über die Öffnungszeiten ihrer Betreuungseinrichtung hinaus benötigt/en
  • die ergänzende Kindertagespflege findet möglichst im häuslichen Rahmen Ihrer Familie statt
  • Die Kindertagespflegeperson betreut in den frühen Morgen- oder in den Abendstunden sowie ggf. am Wochenende und über Nacht. Sie übernimmt hierbei das Bringen- und Holen zur / von der Betreuungseinrichtung, spielt mit dem Kind, richtet ihm das Frühstück / Abendessen und bringt es zu Bett
Betreuungsperson finden
  • Eltern können sich selbst im Freundes- und Bekanntenkreis eine Betreuungsperson suchen und diese vom Jugendamt überprüfen, qualifizieren sowie finanzieren lassen
  • oder Sie lassen sich bei der Suche von der berlinweiten Service-Stelle MoKiS unterstützen
Beantragung & Finanzierung
  • die ergänzende Kindertagespflege kann nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vom Jugendamt finanziert werden
  • stellen Sie bei ihrem/r Sachbearbeiter/in der Kita-Gutscheinstelle einen Antrag
  • nutzen Sie folgende Antragsformulare und vermerken Sie gut lesbar, dass Sie ergänzende Kindertagespflege benötigen

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