Einschulung und Einschulungsuntersuchung

Mädchen mit Einschulungstüte

Die Einschulung eines Kindes ändert vieles im Leben einer Familie: der Tagesablauf und die nachschulische Betreuung muss organisiert werden, aus dem verspielten Kleinkind wird ein Schulkind. Mit dem Eintritt in das System “Schule” beginnt ein wichtiger Abschnitt in der kindlichen Entwicklung. Fast alle Kinder freuen sich darauf, ein Schulkind zu werden und endlich Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Aber nicht nur der Erwerb dieser grundlegenden Kulturtechniken ist es, der die ersten Schuljahre prägt: entscheidend wichtig ist, welche Einstellung das Kind zum Lernen gewinnt. Ob es später neue Situationen mit Optimismus angeht und sich etwas zutraut oder eher ängstlich auf Anforderungen reagiert, hängt auch von den ersten Erfahrungen in der Schule ab. Erfolge oder Misserfolge beim Lernen, die Reaktionen von Lehrkräften und Eltern, der Vergleich mit Klassenkamerad:innen stärken im positiven Fall sein Selbstbewusstsein und seine Zuversicht in die eigene Leistungsfähigkeit. Bei Misserfolgen und entsprechenden Reaktionen kann das Kind Zweifel entwickeln, seine Lern- und Lebensfreude können darunter leiden.

Helfen Sie Ihrem Kind neugierig, fröhlich und optimistisch durch seine Schulzeit zu gehen: das ist ganz sicher das Beste für seine Zukunft.

Schulanmeldung

Das Schulgesetz aus dem Jahr 2004, aktualisiert im Jahr 2016, hat einen grundsätzlichen Wandel gebracht: alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres 5 Jahre alt werden, werden im darauffolgenden Jahr in die Schulanfangsphase eingeschult. Kinder, die bis zum 31.3. eines Jahres 5 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern im gleichen Jahr eingeschult werden.
Bitte erkundigen Sie sich an der jeweils zuständigen Schule, wie die Schulanfangsphase organisiert wird.

Eine Anmeldung ist immer in der für Sie zuständigen Grundschule erforderlich, auch wenn Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll.

Die Anmeldung der Schulanfänger 2025 findet vom 07.10. – 18.10.2024 statt.

Mehr Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Einschulung

Die Einschulungsfeier findet bis Samstag, den 13. September 2025, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, den 15. September 2025.

Umfassende Informationen rund um das Thema “Schule” finden Sie hier:

Einschulungsuntersuchung

In Berlin werden alle Kinder vor Eintritt in die Schule schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist nach dem Schulgesetz verbindlich für alle schulpflichtig werdenden Kinder vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Kind eine staatliche oder eine Privatschule besuchen soll. Sie wird vom bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) durchgeführt.

Neben einer meist kurzen körperlichen Untersuchung und einer Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit (grundlegende Voraussetzungen fürs Lernen) liegt der Schwerpunkt der schulärztlichen Beurteilung auf einer Einschätzung der sprachlichen, motorischen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes; berlinweit wird hierbei das gleiche Testprogramm angewandt. Der Test ist so gestaltet, dass auch gut entwickelte Kinder nicht alles perfekt machen. Lassen Sie Ihr Kind die Aufgaben selbstständig lösen – Fehler gehören dazu!

Falls erforderlich, können Ihnen weitergehende Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde oder Möglichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen werden. Am Ende der Untersuchungen werden mit Ihnen die Ergebnisse und die Empfehlungen besprochen. Scheuen Sie sich bitte nicht, Ihre Fragen zu stellen!

Die schulärztliche Untersuchung hat nicht die Aufgabe die “Schulfähigkeit” festzustellen und so über die Aufnahme in die Schule zu entscheiden, sondern den Entwicklungsstand des Kindes festzustellen, um die Schule gegebenenfalls auf besondere Förderungsnotwendigkeiten hinzuweisen. Neben Behinderungen, die eine Integration in die Regelschule oder eine Aufnahme in ein Förderzentrum notwendig machen können, gibt es auch umschriebene Entwicklungsrückstände, die besondere schulische Unterstützung benötigen.

Wichtig ist, dass Sie den Impfausweis nicht vergessen. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich gehalten, beim Schuleintritt den Impfstatus zu erfassen. Ein ausreichender Impfschutz entsprechend den öffentlichen Empfehlungen kann Ihr Kind vor z.T. schweren Erkrankungen mit bleibenden Schädigungen schützen. Die Schulärztin bzw. der Schularzt wird Sie gegebenenfalls über fehlende Impfungen informieren, die baldmöglichst bei der niedergelassenen Kinderärztin bzw. beim niedergelassenen Kinderarzt nachgeholt werden sollten. Bitte denken Sie daran, dass ihr Kind vor Schulaufnahme zwei Impfungen gegen Masern benötigt.

Bringen Sie auch gerne Ihr eigenes Impfbuch und das anderer Familienangehöriger mit, damit wir auch diese durchsehen und mit Ihnen besprechen können, ob der Impfschutz vollständig ist oder ob wir Ihnen empfehlen, Impfungen nachholen bzw. auffrischen zu lassen.

Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes zur Untersuchung mit, damit wir wichtige Befunde Ihrer niedergelassenen Kinderärztin/Ihres niedergelassenen Kinderarztes kennen und berücksichtigen können.

Durch Ausfüllen des Elternfragebogens zur Einschulungsuntersuchung, der in allen Bezirken in Berlin verwendet wird, helfen Sie mit, die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes genauer einzuschätzen.

  • Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung

    PDF-Dokument (307.4 kB)

  • Informationsblatt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

    PDF-Dokument (684.2 kB)

Für Eilige in Kürze:

  • Freude am Lernen ist eine wesentliche Grundlage des Erfolges, daher muss jedes Kind möglichst seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden.
  • Bei der schulärztlichen Untersuchung wird nicht über die Schulaufnahme entschieden, gegebenenfalls aber notwendige schulische Förderung empfohlen. Über eine von den Eltern beantragte Zurückstellung entscheidet die Schulaufsicht aufgrund eines schulärztlichen oder schulpsychologischen Gutachtens.
  • Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft und den Impfausweis unbedingt zur Untersuchung mit.
  • Helfen Sie uns bei der Untersuchung durch Ausfüllen des bei der Schulanmeldung ausgehändigten Fragebogens.