Nachträgliche Namensangelegenheiten

Ein Stammbuch aus schwarzem Leder liegt auf einem Holztisch
Alle notwendigen Informationen bezüglich einer nachträglichen Namensänderung können Sie den folgenden Seiten entnehmen
Ihr Standesamt Steglitz-Zehlendorf

Rechtliche Möglichkeiten der nachträglichen Namensänderung:

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen namensrechtlichen Erklärungen und der behördlichen Namensänderung gemäß des Namensänderungsgesetzes

Was versteht man unter einer namensrechtlichen Erklärung?

Namensänderung nach Beendigung einer Ehe/ Lebenspartnerschaft:

Wurde die Ehe durch Scheidung oder durch Tod des Ehepartners aufgelöst, so können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen vormals geführten Familiennamen wieder annehmen.

Namensänderung während des Bestehens einer Ehe/ Lebenspartnerschaft:

Wenn Sie im Rahmen der Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt haben, besteht die Möglichkeit bei Bestehen der Ehe eine solche Erklärung nachzuholen. Weiterhin kann derjenige, dessen Name nicht der Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen an den Ehenamen anhängen bzw. voranstellen. Ebenfalls kann die Führung eines Doppelnamens widerrufen werden.

Vornamenssortierung:

Deutsche Staatsangehörige, welche Ihren Namen nach deutschem Recht führen und mehrere Vornamen tragen, haben die Möglichkeit, die Reihenfolge der Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt neu festzulegen.

Änderung der Geschlechtsangabe:

Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere Bezeichnung („weiblich“, „männlich“, „divers“) ersetzt oder gestrichen werden soll.

Angleichungserklärung:

Hat eine Person ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und richtet sich die Namensführung nun nach deutschem Recht (bspw. nach einer Einbürgerung), so kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt der Name an das deutsche Recht angepasst werden.

Für weitere Informationen und für eine Terminabsprache nutzen Sie bitte den Link zu unserem Kontaktformular:

Was versteht man unter einer behördlichen Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung)?

Neben den personenstandsrechtlichen Möglichkeiten für eine Namensänderung (Namensrechtliche Erklärung) kann jeder deutsche Staatsbürger seinen Vor- und Familiennamen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen ändern lassen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderungen hat einen Ausnahme Charakter. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzes zu stellen. Für eine Antragsstellung beim Standesamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin müssen Sie im hiesigen Bezirk gemeldet sein. Für die Änderung des Vor- oder/ und Familiennamens muss ein wichtiger Grund vorliegen, so dass die Änderung gerechtfertigt ist. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist vom Einkommen und vom Verwaltungsaufwand abhängig.