Gaststättenangelegenheiten

Gaststättenangelegenheiten, Spielrecht, Straßenfeste (auch Messen, Märkte, Ausstellungen)

Zuständigkeit nach Straßen:
alphabetisch nach Straßen Sachbearbeiter Telefon Zimmer
A – K Herr Schmidt (030) 90294-2966 108
L – Z Frau Siwek (030) 90294-2955 109
L – Z Frau Dzelo (030) 90294-2967 109

Für die Bearbeitung sind erforderlich:

  • Antragsformular für eine Gaststättenerlaubnis
  • Personalausweis oder Pass (zur Einsichtnahme), bei Nicht– EU-Ausländern eine zur selbständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis,
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, sofern der Antragsteller dort eingetragen ist
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller (zu beantragen bei jedem Bürgeramt)
  • Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin – IHK), Anmeldung im Service-Center der IHK, Fasanenstr. 85, 1. Etage, 10623 Berlin, (U- und S-Bhf. Zoologischer Garten). Online-Anmeldung unter www.ihk-berlin24.de Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Der Unterrichtungsnachweis ist gebührenpflichtig. Info.-Tel.: 31 51 0-359
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag (Original und Kopie)
  • Grundrisszeichnung des gesamten Betriebes im Maßstab 1:100, bei kleineren Betrieben 1:50

Bei Antragstellung ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. Die Höhe ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand und auf den Einzelfall bezogen

Antragstellern, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der beantragten (endgültigen) Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden (vorläufige Erlaubnis). Die vorläufige Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und ihre Gültigkeitsdauer kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden. Bearbeitungszeit bis zur Erteilung bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen 1 Woche.

Weitere Informationen siehe:

Gewerberechtliche Festsetzung von Veranstaltungen (Marktprivileg):

Die Gebühren werden einzelfallbezogen, abhängig von Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung, festgesetzt
Zuständigkeiten siehe oben.

Der Antrag und Anlagen sollten sechs Wochen vor der Veranstaltung vorliegen

Als Anlagen:
  • Händler/ Anbieterliste – Betriebe mit Alkoholausschank bitte kenntlich machen
  • Lageplan
  • Stellplan
  • Veranstaltungsplan/Bühnenprogramm
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, sofern der Antragsteller dort eingetragen ist
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für den Verantwortlichen und
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Verantwortlichen zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei jedem Bürgeramt)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Straßenfeste

Informationen zu Berliner und Brandenburger Märkten und Festen

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Organisation bietet die Seite der Industrie und Handelskammer:

Märkte und Straßenfeste

Gestattungsanträge für den Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass sind der Behörde spätestens eine Kalenderwoche vorher einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur die Angaben für die gewerberechtliche Festsetzung abfragt. In den meisten Fällen sind weitere Genehmigungen, zum Beispiel für die Nutzung von Straßenland und die Sperrung von Straßen sowie lärmschutzbezogene Ausnahmen, notwendig. Welche Angaben hierfür zu machen sind, erklären Ihnen die einzelnen Fachbehörden.