Drucksache - 2355/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebäude des „Theater am Park“ weiterhin eine soziokulturelle Nutzung sicherzustellen. Für das vom Bezirksamt angestrebte Interessenbekundungsverfahren soll dem bisherigen Betreiber (Theater am Park e.V.) eine gleichberechtigte und faire Chance zur Bewerbung ermöglicht werden.
Für das Interessenbekundungsverfahren und die Auswahl soll es zudem eine fachliche Zuarbeit durch das Amt für Kultur und Weiterbildung geben. Das Bezirksamt wird ebenso ersucht, mit Kulturtreibenden des Bezirks und des Landes in Kontakt zu treten und für eine Teilnahme am Verfahren zu werben. Begründung: Das Theater am Park gehört zu den wichtigen Kulturstandorten im Bezirk und soll in seiner soziokulturellen Nutzung erhalten bleiben. Interessenbekundungsverfahren sind weder im Kultur- noch Sozialbereich ungewöhnlich und dienen den Bezirken dazu, regulierend Einfluss auf die Zukunft von Standorten und der dortigen Arbeit nehmen zu können. Sofern das geplante Interessenbekundungsverfahren des Bezirksamtes dazu dient, die Immobilie langfristig in ihrer Nutzung zu erhalten, unterstützt der Hauptausschuss dieses Verfahren, regt aber zugleich eine faire Beteiligung des bisherigen Nutzers (TaP e.V.) sowie eine fachliche Zuarbeit aus dem Kulturbereich an.
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