Drucksache - 2143/VII  

 
 
Betreff: Gedenkstätte Haus Landsberger Allee 563 erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEHauptausschuss
Verfasser:Dahler, Klaus-Jürgen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.12.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung Stellungnahme
06.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Kultur und Weiterbildung erledigt   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
11.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Stellungnahme AS Kultur und Weiterbildung PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument
4. Ergänzte Beschlussempfehlung (+ Ursprungstext) PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten einer anderweitigen Finanzierung der Sanierung des Hauses Landsberger Allee 563 nachdrücklich zu prüfen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, im Falle einer Veräerung des Objekts, darauf hinzuwirken, dass der Erhalt der Gedenkstätte gesichert wird.

 

 

Ursprungsdrucksache:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten einer anderweitigen Finanzierung der Sanierung des Hauses Landsberger Allee 563 nachdrücklich zu prüfen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, im Falle einer Veräerung des Objekts, den Erhalt der Gedenkstätte vertraglich zu sichern.


Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten einer anderweitigen Finanzierung der Sanierung des Hauses Landsberger Allee 563 nachdrücklich zu prüfen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, im Falle einer Veräußerung des Objekts, darauf hinzuwirken, dass der Erhalt der Gedenkstätte gesichert wird.

 
 

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