Kleine Anfrage - KA-554/VII
Ich frage das Bezirksamt:
Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Stadtteilzentren (STZ) in Marzahn-Hellersdorf erhalten im Jahr 2016 Zuwendungen auf der Grundlage des Vertrages über die Ausgestaltung der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn–Hellersdorf von Berlin (Stadtteilzentrenvertrag) bzw. im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (IFP STZ).
Die konkrete Aufstellung ist Anlage 1 zu entnehmen.
Über das IFP STZ der Senatsverwaltung GesSoz erhalten im Jahr 2016 für die Gestaltung der Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylsuchende das STZ Marzahn-Nord (Kiek in e.V. Berlin) und das STZ Marzahn-Mitte (Volkssolidarität, Landesverband Berlin e.V.) je 20.000 Euro.
Mit Schreiben vom 17.02.2016 an Herrn Senator Czaja habe ich beantragt, dass auch das STZ Marzahn-Süd und das STZ Hellersdorf-Ost je 20.000 Euro aus dem o.g. Programm erhalten. Eine Antwort ist am 15.03.2016 in meinem Büro eingegangen. Der Antrag wurde für beide Einrichtungen abgelehnt.
Mir ist bekannt, dass das STZ Marzahn-Mitte im Jahr 2014 (Nov./Dez.) 5.000 Euro und im Jahr 2015 20.000 Euro zusätzliche Mittel für die Gestaltung der Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylsuchende vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erhalten hat.
Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erhielten im Jahr 2015 fünf Standorte von Stadtteilzentren.
Die konkreten Summen sind in Anlage 2 aufgeführt.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es im Land Berlin dazu keine Regelungen. Mir ist nicht bekannt, ob die Einrichtungen, die 2016 Mittel erhalten, in Einzelfällen kleine Aufwandsentschädigungen zahlen.
Entfällt – siehe Antwort zu 4.
Dagmar Pohle
Anlagen
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