Kleine Anfrage - KA-554/VII  

 
 
Nummer:KA-554/VIIEingang:25.02.2016
Eingereicht durch:Buchwald, Beate
Weitergabe:25.02.2016
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:17.03.2016
Antwort von:BzStRin GesSozBeantwortet:17.03.2016
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:17.03.2016
  Erfasst:17.03.2016
  Geändert:
 
Betreff:Zu Zuschüssen für Stadtteilzentren in Marzahn-Hellersdorf
Anlagen:
Anfrage Frau Buchwald PDF-Dokument
Antwort BzStRin GesSoz PDF-Dokument
Anlage 1 und 2 - Kleine Anfrage PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie teilen sich die Zuschüsse für Nachbarschaftsprojekte auf die verschiedenen Stadteilzentren auf?
     
  2. Welche Stadtteilzentren erhalten Zuschüsse zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements und in welcher Höhe?
     
  3. Gab es 2015 Erhöhungen der Zuschüsse vom Senat für Stadtteilzentren oder für die Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements, wenn ja in welcher Höhe?
     
  4. Werden Aufwandsentschädigungen an Menschen gezahlt, die in Unterkünften für geflüchtete Menschen ehrenamtlich arbeiten, wenn ja in welcher Höhe und durch wen?
     
  5. Wo können diese Aufwandsentschädigungen beantragt werden?
Kleine Anfragen Antworttext

Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie teilen sich die Zuschüsse für Nachbarschaftsprojekte auf die verschiedenen Stadtteilzentren auf?

 

Die Stadtteilzentren (STZ) in Marzahn-Hellersdorf erhalten im Jahr 2016 Zuwendungen auf der Grundlage des Vertrages über die Ausgestaltung der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk MarzahnHellersdorf von Berlin (Stadtteilzentrenvertrag) bzw. im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (IFP STZ).

 

Die konkrete Aufstellung ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

  1. Welche Stadtteilzentren erhalten Zuschüsse zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements und in welcher Höhe?

 

Über das IFP STZ der Senatsverwaltung GesSoz erhalten im Jahr 2016 für die Gestaltung der Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylsuchende das STZ Marzahn-Nord (Kiek in e.V. Berlin) und das STZ Marzahn-Mitte (Volkssolidarität, Landesverband Berlin e.V.) je 20.000 Euro.

 

Mit Schreiben vom 17.02.2016 an Herrn Senator Czaja habe ich beantragt, dass auch das STZ Marzahn-Süd und das STZ Hellersdorf-Ost je 20.000 Euro aus dem o.g. Programm erhalten. Eine Antwort ist am 15.03.2016 in meinem Büro eingegangen. Der Antrag wurde für beide Einrichtungen abgelehnt.

 

 

  1. Gab es 2015 Erhöhungen der Zuschüsse vom Senat für Stadtteilzentren oder für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, wenn ja, in welcher Höhe?

 

Mir ist bekannt, dass das STZ Marzahn-Mitte im Jahr 2014 (Nov./Dez.) 5.000 Euro und im Jahr 2015 20.000 Euro zusätzliche Mittel für die Gestaltung der Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylsuchende vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erhalten hat.

 

Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erhielten im Jahr 2015 fünf Standorte von Stadtteilzentren.

 

Die konkreten Summen sind in Anlage 2 aufgeführt.

 

 

  1. Werden Aufwandsentschädigungen an Menschen gezahlt, die in Unterkünften für geflüchtete Menschen ehrenamtlich arbeiten, wenn ja in welcher Höhe und durch wen?

 

Nach meinem Kenntnisstand gibt es im Land Berlin dazu keine Regelungen. Mir ist nicht bekannt, ob die Einrichtungen, die 2016 Mittel erhalten, in Einzelfällen kleine Aufwandsentschädigungen zahlen.

 

 

  1. Wo können diese Aufwandsentschädigungen beantragt werden?

 

Entfällt siehe Antwort zu 4.

 

 

 

Dagmar Pohle

 

Anlagen

 

 
 

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