Kleine Anfrage - KA-538/VII
Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Warum ist ein so hohes Gebäude in einem Gebiet, das laut Flächennutzungsplan Wohnbaufläche W2 hat, zulässig?
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan 10-53 in der als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewiesenen Fläche. Die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes aus der im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Wohnbaufläche war grundsätzlich möglich, da das Gewerbegebiet weniger als 3 ha umfasst und aufgrund seiner geringen Größe nur lokale Bedeutung entfalten kann, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes nicht beeinträchtigt. Der B-Plan 10-53 setzt im GEe eine Höhenbegrenzung für bauliche Anlagen über einem Bezugspunkt von 65 m über NHN fest. Das Höhenmaß des geplanten Baukörpers am höchsten Punkt (Firsthöhe) liegt bei 64,91 m über NHN und ist demzufolge planungsrechtlich zulässig.
Frage 2: Warum gibt es keine Hinweise zu der Bauplanung, wo ist das Bauschild?
Frage 3: Welches Gewerbe soll zwischen Autohaus und Wohnblöcken Einzug halten?
Christian Gräff |
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