Vormundschaften/Amtspflegschaften

Hand in Hand

Sprechzeiten im Jugendamt - nur mit Terminvereinbarung

Zur Optimierung des Dienstbetriebes und um Ihnen Wartezeiten in unserer Behörde zu ersparen, bitten wir zur Vereinbarung eines Termins in der Vormundschaft um Kontaktaufnahme per Telefon oder per E-Mail an Vormundschaft@ba-mh.berlin.de
Die zuständige Ansprechperson können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.
Bei Fällen, in denen nach keine Vormundschaft besteht, können Sie sich gern an Frau Dienst wenden.

Stehen Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge, oder sind die Eltern nicht berechtigt, diese in ihrer Person und ihr Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu vertreten oder ist ihr Familienstand nicht zu ermitteln, erhalten diese eine*n Vormund*in. Dies kann anstelle der/s vorrangig zu bestellenden ehrenamtlichen Vormund*in auch das Jugendamt sein.

Sind nur Teile der elterlichen Sorge betroffen, handelt es sich um eine Pflegschaft.

Sofern ein Kind mit der Geburt eine/n Vormund*in benötigt (z.B. bei minderjährigen Müttern), kann schon vor der Geburt durch das Familengericht eine Vormundschaft angeordnet werden. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld der Geburt im Jugendamt beraten zu lassen.

Amtsvormünder

  • Frau Borchert
    (030) 90293-4680
    Raum A 244

    Frau Barabaß
    (030) 90293-4803
    Raum A 239

  • Frau Fischer
    (030) 90293-4778
    Raum A 245

    Frau Frost
    (030) 90293-4784
    Raum A 243

  • Frau Klieber
    (030) 90293-4799
    Raum A 237

    Frau Rosochatius
    (030) 90293-4763
    Raum A 235

  • Frau Wernicke
    (030) 90293-4781
    Raum A 238

    Frau Engelhardt
    (030) 90293-4786
    Raum A 240

  • Frau Razzak
    (030) 90293-4784
    Raum A 243