Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.

Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate gewährt.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben;
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Bearbeitungszeit: abhängig vom Einzelfall

Umfang der Leistungen

Der notwendige Lebensunterhalt wird über die Regelsätze abgegolten und umfasst z.B.:

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie
  • und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Darüber hinaus sieht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit spezielle Leistungen vor, die nicht im Regelsatz enthalten sind, wie:

  • Leistungen für Miete und Heizung
  • Mehrbedarfszuschläge
  • Einmalige Leistungen
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung
  • Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • gültige Personaldokumente
  • gegebenenfalls Meldebscheinigung
  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung (Rentenbescheid)
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise – beispielsweise für kapitalbindende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögesnnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

WICHTIG! In der folgenden Dienstleistung finden Sie alle erforderlichen Unterlagen.