Schöffen und Jugendschöffen

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in einem Strafverfahren. Sie werden für fünf Jahre gewählt und sind dann am Landgericht oder einem Berliner Amtsgericht bzw. einer Jugendstrafkammer tätig. Schöffinnen und Schöffen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Der nichtjuristische Blick auf Strafverfahren und die eigene Lebens- und Berufserfahrung von Schöffinnen und Schöffen machen es möglich, gerechte und bürgernahe Urteile zu finden. Mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht. Die aktuelle Amtsperiode läuft bis Ende 2023.

Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden aktuell die Vorschlagslisten aufgestellt. Die Wahl für die kommende Schöffenperiode findet dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 statt. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Justitia

Übersicht

Voraussetzungen für das Schöffenamt

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter von 25 Jahren (am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet)
  • nicht älter als 69 Jahre (am 1. Januar 2024)
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz im zuständigen Bezirk gemeldet
  • gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • keine Verurteilung von mehr als sechs Monaten wegen einer strafbaren Handlung

Neben diesen und weiteren formalen Kriterien sollte beachtet werden, dass das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit verlangt.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Kontaktdaten

  • Schöffenamt:

    Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
    Bezirkswahlamt
    BüD Wahl 2
    Kurt-Weill-Gasse 7
    12627 Berlin

    Telefon: (030) 90293-2871
    E-Mail: schoeffenwahl@ba-mh.berlin.de

    Jugendschöffenamt:

    Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
    Abteilung Jugend und Gesundheit
    Jug ID 1/Jug ID HSB
    Riesaer Str. 94
    12627 Berlin

    Telefon: (030) 90293-4742
    E-Mail: jugendschoeffenwahl@ba-mh.berlin.de

Merkblatt

  • Leitfaden und Merkblatt zum Schöffenamt in der Strafgerichtsbarkeit

    Überblick über Rechte und Pflichten als Schöffin bzw. Schöffe, kurze Einführung in die für diese Tätigkeit wichtigsten Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts

    PDF-Dokument (747.6 kB) - Stand: 06-2022
    Dokument: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

Weiterführende Links