Leinenpflicht

  • Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Nach dem neuen Hundegesetz gilt eine allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Seit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung sind Hunde danach außerhalb von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten/Hundegärten und Privatgrundstücken grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahmenregelungen von dieser allgemeinen Leinenpflicht gelten ebenfalls mit Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung.

+Gilt seit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung am 01. Januar 2019+