Das allgemeine Lebensmittelrecht bildet die Grundlage für die Lebensmittelsicherheit zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher vor lebensmittelbedingten Gefahren sowie für die Redlichkeit des Handelsverkehrs mit Lebensmitteln zum Schutz vor Irreführung und Täuschung. Diese Ziele sind in der sogenannten „Basis-Verordnung“ betreffend die Lebensmittelsicherheit VO (EG) Nr. 178/2002 sowie der sogenannten „Lebensmittelinformationsverordnung“ VO (EU) Nr. 1169/2011 verankert und in der Bundesrepublik Deutschland im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) umgesetzt.
Die Durchführung amtlicher Kontrollen durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden ist durch die sogenannte „Kontrollverordnung“ VO (EU) 2017/625 geregelt, die in der Bundesrepublik Deutschland im LFGB und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung mit Vorgaben für eine bundeseinheitliche Verfahrensweise der amtlichen Lebensmittelüberwachung einschließlich Kriterien für die risikoorientierte Betriebskontrolle umgesetzt ist.
Jahresbericht 2025 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen im Land Berlin werden im Jahresbericht des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) dargestellt und können auf dessen Internetseite abgerufen werden https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de
Auf einem Berlinumriss sind die für sichere Lebensmittel zuständigen landesinternen Kompetenzen/ Akteure – die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig für Koordination, Steuerung und Planung; das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für Zulassung von speziellen Betrieben und privaten Sachverständigen; die Lebensmittelunternehmen Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit und Redlichkeit des Handelsverkehrs, betriebliche Eigenkontrollen sowie Duldungs- und Mitwirkungspflicht; das Landeslabor Berlin-Brandenburg verantwortlich für die Probenuntersuchung mit Erstellung von Befunden und die 12 Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Berliner Bezirke, die Betriebskontrollen, Probenahme durchführen, Maßnahmen treffen und Beratungen durchführen sowie der interessierte, informierte und kritische Verbraucher dargestellt.
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1. Übersicht über die Kompetenzen "sichere Lebensmittel" in Berlin
In einem Säulendiagramm werden die amtlichen Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/ Betrieben aus den Jahren 2020-2025 in Berlin dargestellt. Über die fünf Jahre sind 5.742 Wirtschaftsteilnehmer/ Betriebe (von 56.558 im Jahr 2020 bis 62.300 im Jahr 2025) hinzugekommen. Die Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen in diesen Betrieben beläuft sich auf 25.194 im Jahr 2020 bis 28.885 im Jahr 2025. Die Zahl der Betriebe und der durchgeführten Kontrollen ist im Verhältnis über die Jahre leicht angestiegen.
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Amtliche Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben - Vergleich 2020 - 2025
In einem Säulendiagramm über die Jahre 2020 bis 2025 werden die Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/ Betriebe, die Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden sowie die Gesamtzahl der Verstöße, die bei den amtlichen Kontrollen in den Betrieben festgestellt wurden gegenübergestellt. Die Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe und die Zahl der kontrollierten Wirtschafteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden sowie der festgestellten Verstöße ist über die Jahre weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2025 wurden 17.251 Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe kontrolliert, bei 5.133 Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe wurden Verstöße festgestellt, insgesamt zeigt sich eine Anzahl von 16.982 festgestellten Verstößen bei den amtlichen Kontrollen.
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kontrollierte Betriebe/Verstöße Vergleich 2020 - 2025
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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