Jahresbericht 2024 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)

Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen im Land Berlin werden im Jahresbericht des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) dargestellt und können auf dessen Internetseite abgerufen werden https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de

Übersicht über die Kompetenzen sichere Lebensmittel in Berlin; Schaubild der Behörden und Angabe der Zuständigkeiten;

Auf einem Berlinumriss sind die für sichere Lebensmittel zuständigen landesinternen Kompetenzen/ Akteure – die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig für Koordination, Steuerung und Planung; das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig für Zulassung von speziellen Betrieben und privaten Sachverständigen; die Lebensmittelunternehmen Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit und Redlichkeit des Handelsverkehrs, betriebliche Eigenkontrollen sowie Duldungs- und Mitwirkungspflicht; das Landeslabor Berlin-Brandenburg verantwortlich für die Probenuntersuchung mit Erstellung von Befunden und die 12 Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Berliner Bezirke, die Betriebskontrollen, Probenahme durchführen, Maßnahmen treffen und Beratungen durchführen sowie der interessierte, informierte und kritische Verbraucher dargestellt.

1. Übersicht über die Kompetenzen "sichere Lebensmittel" in Berlin

2. Rechtliche Grundlagen

Das allgemeine Lebensmittelrecht bildet die Grundlage für die Lebensmittelsicherheit zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher vor lebensmittelbedingten Gefahren sowie für die Redlichkeit des Handelsverkehrs mit Lebensmitteln zum Schutz vor Irreführung und Täuschung. Diese Ziele sind in der sogenannten „Basis-Verordnung“ betreffend die Lebensmittelsicherheit VO (EG) Nr. 178/2002 sowie der sogenannten „Lebensmittelinformationsverordnung“ VO (EU) Nr. 1169/2011 verankert und in der Bundesrepublik Deutschland im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) umgesetzt.

Die Durchführung amtlicher Kontrollen durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden ist durch die sogenannte „Kontrollverordnung“ VO (EU) 2017/625 geregelt, die in der Bundesrepublik Deutschland im LFGB und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung mit Vorgaben für eine bundeseinheitliche Verfahrensweise der amtlichen Lebensmittelüberwachung einschließlich Kriterien für die risikoorientierte Betriebskontrolle umgesetzt ist.

Verzeichnis einer Auswahl von lebensmittelrechtlichen Vorschriften

2.1 Betriebliche Eigenkontrollen

Jedes Lebensmittelunternehmen ist verpflichtet, Lebensmittel so herzustellen, zu verarbeiten und/oder zu vertreiben, dass die Sicherheit der Lebensmittel und die Redlichkeit des Handelsverkehrs gewährleistet werden. Es hat durch geeignete betriebliche Eigenkontrollen u. a. für die Verfahren zur Herstellung und Behandlung eine Gefahrenanalyse durchzuführen, um Kontrollpunkte und erforderliche Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Außerdem muss es durch eine geeignete Dokumentation jederzeit belegen können, von wem die Ausgangsstoffe bezogen und an wen die Produkte geliefert wurden.

2.2 Amtliche Kontrolle von Betrieben

Die Überwachungsaufgaben werden in Berlin von den Ordnungsämtern der Bezirke im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) wahrgenommen. Hierzu stufen sie alle Lebensmittelbetriebe nach bundesweit abgestimmten Kriterien in sogenannte „Risikokategorien“ ein und ermitteln so die risikoorientierte, betriebsspezifische Kontrollfrequenz für die Routinekontrollen; diese kann zwischen mindestens wöchentlich und dreijährlich variieren. Betriebe mit hohem Prozess- und/oder Produktrisiko (hohe Risikoeinstufung) werden häufiger kontrolliert. Im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden auch Schwerpunkte im Zusammenhang mit dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) einbezogen, mit dem Ziel, bundesweit Erkenntnisse über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Regelungen durch den Lebensmittelunternehmer zu erhalten. Darüber hinaus wird Verdachtshinweisen zusätzlich im Rahmen anlassbezogener Betriebskontrollen vorrangig nachgegangen z. B. anlässlich von Schnellwarnungen oder Verbraucherbeschwerden.

2.3 Datenerhebung und Statistik

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der „Kontrollverordnung“ VO (EU) 2017/625 auch verpflichtet, der EU-Kommission jährlich eine Statistik der amtlichen Lebensmittelüberwachung (EU-Jahresbericht) vorzulegen. Die Erfassung der Daten für die Jahresberichte ist in allen EU-Mitgliedstaaten beginnend für das Jahr 2020 harmonisiert und durch Musterformulare vereinheitlicht.

Die jährliche Statistik der in Berlin im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die VetLeb im letzten Jahr erhobenen Daten betreffend die Betriebskontrollen wird mit diesem Lebensmittelsicherheitsbericht Berlin – Jahresbericht 2024 vorgelegt.

3. Betriebskontrollen

3.3 Zusammenfassung der wesentlichen Kontrolldaten

Nachstehend werden die wesentlichen Kontrolldaten der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Berlin zusammengefasst:

Die registrierten Lebensmittel-Betriebe bilden den weitaus größten Anteil (99,7%). Davon sind rund 89% Gastronomiebetriebe und Einzelhändler; wobei die Gastronomiebetriebe rund 58% und die Einzelhändler rund 31% stellen.
Bei den insgesamt 62.105 registrierten Lebensmittel-Betrieben, die in der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, erfolgten 27.029 amtliche Kontrollen (Tabelle 3.1), bei denen in 15.591 Betrieben 13.179 Verstöße festgestellt wurden (Tabelle 3.2).
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, unterliegen einer sogenannten Zulassungspflicht. Die Zulassungspflicht wurde anlässlich des EU-weiten EHEC-Ausbruchsgeschehens in 2011 auch auf Sprossen erzeugende Betriebe ausgeweitet. Bei den insgesamt 94 zugelassenen Lebensmittelbetrieben-Betrieben erfolgten 170 amtliche Kontrollen (Tabelle 3.1), bei denen in 66 Betrieben 130 Verstöße festgestellt wurden (Tabelle 3.2).

Bei den insgesamt 80 Betrieben, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen (Tabelle 3.1), wurden bei den 7 kontrollierten Betrieben keine Verstöße festgestellt (Tabelle 3.2).

Worin die jeweiligen Verstöße genau liegen (ob z.B. Hygiene, Eigenkontrollen, Kennzeichnung beanstandet wurden) wird in den EU-Jahresberichten nicht erfasst.

Bei den Daten der Betriebskontrollen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung muss bedacht werden, dass es sich um Erhebungen von größtenteils risikoorientiert geplanten Betriebskontrollen, d. h. zielgerichtete Kontrollen, handelt.
Betriebe, zu denen Hinweise auf auffällige Sachverhalte bestehen, werden intensiver, d. h. häufiger, kontrolliert; zudem werden Betriebe, wenn sie von Schnellwarnungen oder Verbraucherbeschwerden betroffen sind, anlassbezogen kontrolliert.
Daher kann aus der Statistik über die Daten der Betriebskontrollen nicht auf die Gesamtsituation auf dem Markt geschlossen werden.
Durch die grundlegend geänderte Berichterstattung gemäß DVO (EU) 2019/723 mit Vorgaben für die Jahresberichte, beginnend für das Jahr 2020, ist ein Vergleich mit Daten früherer Jahre nur bis 2020 möglich. In der folgenden Graphik sind diese Daten der Jahre 2020 – 2024 im Vergleich dargestellt.

Säulendiagramm welches die amtlichen Kontrollen darstellen (2020-2024)werden die amtlichen Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben aus den Jahren 2020-2024 in Berlin dargestellt. Über die vier Jahre sind 5.721 Wirtschaftsteilnehmer/ Betriebe (von 56.558 im Jahr 2020 bis 62.279 im Jahr 2024) hinzugekommen. Die Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen in diesen Betrieben beläuft sich auf 25.194 im Jahr 2020 bis 27.209 im Jahr 2024. Die Zahl der Betriebe und der durchgeführten Kontrollen ist im Verhältnis über die Jahre leicht angestiegen.

In einem Säulendiagramm werden die amtlichen Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/ Betrieben aus den Jahren 2020-2024 in Berlin dargestellt. Über die vier Jahre sind 5.721 Wirtschaftsteilnehmer/ Betriebe (von 56.558 im Jahr 2020 bis 62.279 im Jahr 2024) hinzugekommen. Die Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen in diesen Betrieben beläuft sich auf 25.194 im Jahr 2020 bis 27.209 im Jahr 2024. Die Zahl der Betriebe und der durchgeführten Kontrollen ist im Verhältnis über die Jahre leicht angestiegen.

Amtliche Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben - Vergleich 2020 - 2024

Säulendiagramm stellt die Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe und die festgestellten Verstöße dar

In einem Säulendiagramm über die Jahre 2020 bis 2024 werden die Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/ Betriebe, die Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden sowie die Gesamtzahl der Verstöße, die bei den amtlichen Kontrollen in den Betrieben festgestellt wurden gegenübergestellt. Die Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe und die Zahl der kontrollierten Wirtschafteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden sowie der festgestellten Verstöße ist über die Jahre weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2024 wurden 15.664 Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe kontrolliert, bei 4.530 Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe wurden Verstöße festgestellt, insgesamt zeigt sich eine Anzahl von 13.309 festgestellten Verstößen bei den amtlichen Kontrollen.

kontrollierte Betriebe/Verstöße Vergleich 2020 - 2024

4. Fazit

  • Die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 dient der Lebensmittelsicherheit zum Schutz der Gesundheit der Menschen und die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 dient dem Schutz vor Irreführung und Täuschung. Der Lebensmittelunternehmer ist für die Lebensmittelsicherheit und die Redlichkeit des Handelsverkehrs verantwortlich.
  • Die AVV Rahmen-Überwachung sichert die bundeseinheitliche Umsetzung der sogenannten „Kontrollverordnung“ (EU) 2017/625 durch Vorgaben für eine bundeseinheitliche Verfahrensweise der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der Kriterien für risikoorientierte Betriebskontrollen.
  • Die amtlichen Kontrollen von Lebensmittelbetrieben finden im Land Berlin gemäß diesen Vorgaben nach risikoorientiertem Ansatz, d. h. zielgerichtet, statt; sie obliegen einschließlich der Festlegung der Kontrollfrequenzen den Ordnungsämtern der Bezirke von Berlin – Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb). Die Kontrollfrequenzen der Routinekontrollen können zwischen mindestens wöchentlich und dreijährlich variieren. Betriebe mit hohem Prozess- und/oder Produktrisiko (hohe Risikoeinstufung) werden häufiger kontrolliert. Bei Betrieben mit Beanstandungen, d. h. anlassbezogen z. B. auch im Rahmen von Schnellwarnungen oder Verbraucherbeschwerden erfolgen Betriebskontrollen vorrangig.
  • Durch die grundlegend geänderte Berichterstattung gemäß DVO (EU) 2019/723 mit Vorgaben für die Jahresberichte beginnend für das Jahr 2020 ist ein Vergleich mit Daten früherer Jahre nur bis 2020 möglich.
  • Die registrierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe nehmen im Jahr 2024 mit 62.105 Betrieben den weitaus größten Anteil ein (99,7%). Davon sind rund 89% Gastronomiebetriebe und Einzelhändler; wobei die Gastronomiebetriebe rund 58% und die Einzelhändler rund 31% stellen.
    Insgesamt wurden im Jahr 2024 in 4530 von 15.664 amtlich kontrollierten Betrieben 13.309 Verstöße festgestellt. Eine Erfassung der Art der Verstöße erfolgt in den EU-Jahresberichten nicht.
  • Aus den Daten kann aufgrund der nach risikoorientiertem Ansatz durchgeführten amtlichen Kontrollen nicht auf die Gesamtsituation auf dem Markt geschlossen werden.
  • Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen des Jahres 2024 werden im Jahresbericht des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) dargestellt; sie können auf dessen Internetseite abgerufen werden https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de

Weiterführende Links

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz