Nachstehend werden die wesentlichen Kontrolldaten der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Berlin zusammengefasst:
Die registrierten Lebensmittel-Betriebe bilden den weitaus größten Anteil (99,7%). Davon sind rund 89% Gastronomiebetriebe und Einzelhändler; wobei die Gastronomiebetriebe rund 58% und die Einzelhändler rund 31% stellen.
Bei den insgesamt 62.105 registrierten Lebensmittel-Betrieben, die in der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, erfolgten 27.029 amtliche Kontrollen (Tabelle 3.1), bei denen in 15.591 Betrieben 13.179 Verstöße festgestellt wurden (Tabelle 3.2).
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, unterliegen einer sogenannten Zulassungspflicht. Die Zulassungspflicht wurde anlässlich des EU-weiten EHEC-Ausbruchsgeschehens in 2011 auch auf Sprossen erzeugende Betriebe ausgeweitet. Bei den insgesamt 94 zugelassenen Lebensmittelbetrieben-Betrieben erfolgten 170 amtliche Kontrollen (Tabelle 3.1), bei denen in 66 Betrieben 130 Verstöße festgestellt wurden (Tabelle 3.2).
Bei den insgesamt 80 Betrieben, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen (Tabelle 3.1), wurden bei den 7 kontrollierten Betrieben keine Verstöße festgestellt (Tabelle 3.2).
Worin die jeweiligen Verstöße genau liegen (ob z.B. Hygiene, Eigenkontrollen, Kennzeichnung beanstandet wurden) wird in den EU-Jahresberichten nicht erfasst.
Bei den Daten der Betriebskontrollen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung muss bedacht werden, dass es sich um Erhebungen von größtenteils risikoorientiert geplanten Betriebskontrollen, d. h. zielgerichtete Kontrollen, handelt.
Betriebe, zu denen Hinweise auf auffällige Sachverhalte bestehen, werden intensiver, d. h. häufiger, kontrolliert; zudem werden Betriebe, wenn sie von Schnellwarnungen oder Verbraucherbeschwerden betroffen sind, anlassbezogen kontrolliert.
Daher kann aus der Statistik über die Daten der Betriebskontrollen nicht auf die Gesamtsituation auf dem Markt geschlossen werden.
Durch die grundlegend geänderte Berichterstattung gemäß DVO (EU) 2019/723 mit Vorgaben für die Jahresberichte, beginnend für das Jahr 2020, ist ein Vergleich mit Daten früherer Jahre nur bis 2020 möglich. In der folgenden Graphik sind diese Daten der Jahre 2020 – 2024 im Vergleich dargestellt.