Nach Abschluss des Projektes ist die Verwendung der bewilligten Mittel nachzuweisen, also eine Gesamtabrechnung aller Ausgaben und Einnahmen nach dem Muster der Senatskanzlei zu erstellen.
Die Frist zur Einreichung dieses Nachweises steht im Zuwendungsbescheid.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
- einem Sachbericht,
- dem Vorblatt mit allen rechtlich notwendigen Erklärungen (rechtsgültige Unterschrift!),
- dem zahlenmäßigen Nachweis in Form des Soll-Ist-Vergleiches und,
- der Belegliste für Ausgaben (= Auszahlungen) und Einnahmen.
Er ist in einfacher Ausfertigung im Original einzureichen. Es sind grundsätzlich alle Ausgaben und Einnahmen gemäß bewilligtem Finanzierungsplan auszuweisen und zu belegen, auch die aus Eigen- und Drittmitteln finanzierten.
Inwiefern die Rechnungsbelege im Original bzw. in Kopie zusammen mit dem Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsstelle einzureichen oder erst auf Verlagen der Senatskanzlei zur Prüfung vorzulegen sind, steht im Zuwendungsbescheid.
Die Originalbelege sind mindestens fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern sich nicht aus anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist ergibt, z.B. steuerrechtliche Vorgaben.
Die rechnerische Richtigkeit des zahlenmäßigen Nachweises und der Belegliste ist durch Sie vor Abgabe zu prüfen. Der zahlenmäßige Nachweis und die Belegliste sind zusätzlich im Excelformat der Bewilligungsstelle zur Verfügung zu stellen. Alle Nachweise sind in deutscher Sprache (Amtssprache) bzw. ggf. mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.
Erfahrungsgemäß kommt es nach fast jeder Prüfung eines Verwendungsnachweises zu Rückforderungen von Beträgen, mal kleinerer (u.a. nicht gezogene Skonti, vergessene Pfandrückbuchungen), mal größerer (z.B. wegen fehlender Vergleichsangebote bei vergebenen Aufträgen oder nicht ordnungsgemäßer Personalverwaltung). Fragen Sie im Zweifel nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Weitere Informationen finden Sie im Zuwendungsbescheid.
Hinweis: Der Rechnungshof von Berlin ist ebenfalls dazu berechtigt, eine Prüfung Ihrer Projektabrechnung vorzunehmen.