Honorare (auch Minijob etc. auf Honorarbasis) sind Vergütungen für die geleistete Arbeit von freiberuflich tätigen Personen (s.a. § 18 EStG). Dazu zählen z. B. selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, aber auch die Tätigkeit von Steuerberatern, Dolmetschern, Übersetzern, Journalisten und ähnlichen Berufen.
Sie werden auf der Grundlage entsprechender Verträge und Qualifikationsnachweise mit Einzelpersonen für klar abgegrenzte und für das Projekt zwingend notwendige Einzelleistungen gezahlt. Die Honorarkraft hat in der Regel die vorgesehenen Arbeiten selbst zu erbringen.
Generell ist der Abschluss von Honorarverträgen bzw. -vereinbarungen notwendig, um vorab Inhalt, Umfang und Vergütung der Leistung festzulegen. Diese sind dem Verwendungsnachweis beizulegen (inkl. aller einzelnen Honorarrechnungen).
Stundenunabhängige Honorare: Hierbei handelt es sich in der Regel um Werkverträge gemäß § 631 ff BGB. Ein Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines bestimmten Werkes zu einem Festpreis.
Honorare auf Stundenbasis: Hier ist für die erbrachte Dienstleistung der Nachweis eines Stundenzettels verpflichtend. Als Untergrenze des Stundensatzes gilt regelmäßig der jeweils höhere Landes- bzw. Bundesmindestlohn. Als Obergrenze des Stundensatzes kann eine vergleichbare, im Land Berlin gängige Honorarregelung ermittelt, geprüft und mit dem Finanzierungsplan eingereicht werden (z.B. allgemeine Honorarbandbreitenregelung, Empfehlungen Künstlerhonorare). Weitere, auch branchenabhängige Honorarempfehlungen sind im Internet zu finden.
Honorar- bzw. Werkverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von beiden Vertragspartnern,
- Tätigkeitszeitraum (von… bis…),
- Funktion/Aufgabe/Leistungsbeschreibung,
- vereinbarte Vergütung,
- Steuernummer sowie Angabe des zuständigen Finanzamtes, ggf. Umsatzsteuer-ID,
- Steuerrechtliche Aussage (z.B. Kleinunternehmer, umsatzsteuerbefreit, inklusive bzw. zuzüglich Umsatzsteuer, der/die Honorarempfänger/in führt ggf. zu zahlende Steuern selbst ab etc.)
Eine über die vereinbarte Vergütung hinausgehende Erstattung von Auslagen und Reisekosten im Rahmen dieser Tätigkeit ist im Vertrag entweder auszuschließen oder detailliert zu benennen. Dies gilt auch für Ausfallhonorare.
Achtung: Auch bei Aufträgen auf Honorarbasis sind abhängig vom voraussichtlichen Auftragswert formlose Preisvergleiche bzw. mehrere schriftliche Angebote einzuholen. Das wirtschaftlichste Angebot ist zu ermitteln! Die Vergütung dieser Personen richtet sich nach der für das bewilligte Projekt notwendigen Tätigkeit in Verbindung mit der dafür notwendigen Ausbildung bzw. Qualifikation der Einzelpersonen (z. B. Lehrtätigkeit bei Seminaren, die eine abgeschlossene Hochschulbildung erfordert)