Beim Kontakt mit vielen Berliner Behörden ist das Ausdrucken und Einscannen beziehungsweise Versenden per Brief nicht nötig. Die elektronische Signatur ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, digital mit den Berliner Behörden in Verbindung zu treten. Denn nach dem Signaturgesetz gilt eine qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz für eine angeordnete Schriftform. Wenn beispielsweise eine Behörde fordert, ein Dokument unterschrieben zurückzuschicken, kann dies rein digital geschehen.
Andere elektronische Signaturen gelten nur dann als Schriftformersatz, wenn dies im jeweiligen Fall ausdrücklich zugelassen ist. Die Verschlüsselung eins Dokuments zum Beispiel mit einem Passwort ist jedoch kein Ersatz für eine elektronische Signatur.