Bedienung ab dem 08.11. an unseren Standorten / Service from November 8th at our locations

Dienstgebäude der LEA-Standorte Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße nebeneinander

Bis einschließlich 04.11.2021 konnten sich Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden sowie zur Ausreise Verpflichtete in einem Online-Formular auf unserer Website registrieren. Das Online-Formular ist am 05.11.2021 abgeschaltet worden.

Für Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder zur Ausreise verpflichtet sind, gilt deshalb Folgendes:
  • Sie können ab dem 08.11.2021 wieder ohne Termin zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 07:00 bis 14:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr) am Standort Friedrich-Krause-Ufer vorsprechen. Bitte beachten Sie hierzu:
    • Eine Bedienung durch die Referate A 2 – A 4 ist frühestens 2 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Bescheinigung möglich.
    • Hatten Sie sich bis einschließlich 04.11.2021 bei uns online registriert? Dann sprechen Sie bitte nicht vor. Ihr Vorgang wird bereits bei uns bearbeitet und wir melden uns bei Ihnen.

In der Folge finden Sie die für alle Abteilungen und Referate an unseren Standorten geltenden Regelungen im Einzelnen:

Standort Friedrich-Krause-Ufer

Abteilung A

  • Referate A 1 und A 5 (Syrische Staatsangehörige und Staatenlose / Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Syrien):
    • Die Bedienung findet ausschließlich mit Termin statt.
    • Für dringliche Anliegen werden immer alle 2 Wochen zusätzliche Termine in der Online-Terminvereinbarung für den folgenden Mittwoch freigegeben.
  • Referate A 2, A 3 und A 4 (Personen im Asylverfahren oder mit Ausreise-Verpflichtung):
    • Ab dem 08.11.2021 werden zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 07:00 bis 14:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr) wieder Wartenummern ausgegeben.
    • Eine Bedienung ist allerdings frühestens 2 Wochen vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung möglich.
    • Personen, die sich bis einschließlich 04.11.2021 online registriert hatten, sprechen bitte nicht vor. Die Referate A 2 bis A 4 bearbeiten diese Vorgänge schnellstmöglich und melden sich direkt bei den Betroffenen.

Abteilung E

  • Die Abteilung E ist zuständig für Aufenthaltserlaubnisse aus familiären und humanitären Gründen, für Au-pairs, Selbständige, Teilnahme an Freiwilligendiensten, Working-Holiday-Programmen sowie unbefristete Aufenthaltstitel.
  • Die Bedienung in den Referaten E 1 bis E 5 findet grundsätzlich nur mit Termin statt.
  • Eine Bedienung mit Wartenummer ist nur bei Vorliegen eines dringenden Grundes möglich. Wartenummern werden am Standort-Friedrich-Krause-Ufer zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr) ausgegeben.

Abteilung R (Unerlaubt Eingereiste mit Bescheinigungen der Polizei oder des Hauptzollamts)

  • Die Abteilung R bedient nur bei Vorlage einer Wartenummer.
  • Wartenummern werden am Standort Friedrich-Krause-Ufer zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr) ausgegeben.

Standort Keplerstraße (Referate B 1 / B 2)

  • Die Referate B 1 und B2 sind zuständig für Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung, Studierende und Auszubildende sowie jeweils deren Familienangehörige.
  • Die Bedienung findet ausschließlich mit Termin statt.
  • Für dringliche Anliegen werden zusätzliche Termine angeboten:
    • Für Montag und Dienstag werden täglich kurzfristig Termine in der Online-Terminvereinbarung freigeschaltet.
    • Darüber hinaus werden immer am Mittwochnachmittag hunderte Express-Termine für eine Vorsprache am nächsten Tag freigeschaltet.

Informationen für beide Standorte

Befehlszeichen Sicherheitszeichen Piktogramm Arbeitssicherheitszeichen milder Atemschutz

Hygienemaßnahmen

  • Wir bitten um Verständnis, dass das Betreten unseres Dienstgebäudes grundsätzlich nur mit Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 gestattet ist.
  • Wenn Sie durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass Sie von der Maskenpflicht befreit sind, können Sie unter Beachtung der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) vorsprechen.
  • Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Häufige Fragen

Mehr Informationen

  • Nähere Informationen zum Aufenthaltsrecht, zur Bedienung und Antragsbearbeitung während der Corona-Pandemie finden Sie in unseren Corona-FAQ.
  • Die Corona-FAQ beantworten Ihre Frage nicht? Unser Beratungsservice steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Ein Impfbuch im Sand, eingerahmt von Muscheln und einem Spielflugzeug

Sie wollen verreisen?

Sie wollen verreisen, konnten keinen kurzfristigen Termin buchen und besitzen einen befristeten Aufenthaltstitel mit einem gültigen Pass?
  • Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat. Wir prüfen zeitnah, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung übersandt werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können.