Wiedereinreise bei einem bald ablaufenden oder bereits ungültigen Aufenthaltstitel

Ich wohne in Berlin, befinde mich aber derzeit im Ausland und kann aktuell nicht zurück nach Deutschland einreisen. Mein befristetes Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum) läuft demnächst ab oder ist schon abgelaufen. Was soll ich tun?

Bitte reisen Sie ein, solange das Aufenthaltsdokument noch gültig ist.

Ist dies nicht möglich, nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel.

Wenn Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG).

Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.