Das Studium kann an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, pädagogische Hochschulen, Kunst- und Fachhochschulen) oder vergleichbaren Ausbildungsstätten, Berufsakademien sowie staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkollegs absolviert werden.
Der Aufenthaltszweck umfasst- Deutschkurse zur Studienvorbereitung,
- Studienkollegs,
- erforderliche Praktika (Dauer in der Regel maximal zwei Jahre),
- Propädeutikum,
- ein grundständiges Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule (Grund- und Hauptstudium einschließlich studienbegleitender Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- bzw. ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium)
- oder eine Promotion
- sowie anschließende praktische Tätigkeiten, sofern sie zum vorgeschriebenen Ausbildungsgang gehören.
- Die allgemeinen schulischen Voraussetzungen für die Aufnahme des beabsichtigten Studiums können grundsätzlich nicht im Bundesgebiet nachgeholt werden.
- Deutschkurse müssen als Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche angelegt und dürfen nicht öffentlich gefördert sein. Abend-, Wochenend- oder Fernkurse genügen den Anforderungen nicht.
- Für einen Intensivsprachkurs zum Erlernen einer Fremdsprache (z. B. Englisch) kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn der gewünschte Studiengang nur in dieser Fremdsprache angeboten wird.