Inhaltsspalte
Legale Einreise ohne ein Visum für bestimmte Staatsangehörige

Erteilung eines Aufenthaltstitels
Angehörige bestimmter Staaten können für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen auch ohne ein Visum einreisen.
Ein Aufenthaltstitel kann aber ohne Visum nur dann erteilt werden, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz.
- Dieser Anspruch ist nach der Einreise und
- im Bundesgebiet entstanden.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie Vater oder Mutter eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, das während Ihres visumfreien Kurz-Aufenthalts im Bundesgebiet geboren wird.
Kein Anspruch besteht insbesondere in diesen Fällen:- Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Dänemark)
- Geplante Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
- Geburt eines Kindes ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Ausnahmen für besondere Staaten
Für einige Staaten gelten besondere Vergünstigungen. Sie können jeden Aufenthaltstitel ohne Visum im Bundesgebiet beantragen. Ein Anspruch muss dazu nicht vorliegen.
Es handelt sich dabei um folgende Staaten:- Andorra 1
- Australien
- Brasilien 1
- El Salvador 1
- Honduras 1
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco 1
- Neuseeland
- Republik Korea (Südkorea)
- San Marino 1
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- Vereinigte Staaten von Amerika
Erwerbstätigkeit
Während Ihres visumfreien Kurz-Aufenthalts dürfen Sie in Deutschland nicht arbeiten.
Reisen im Schengen-Raum
Wenn Sie durch Ihre Staatsangehörigkeit berechtigt sind, für einen Kurzaufenthalt visumfrei einzureisen, können Sie in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn