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Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion: Informationen zu Einreise und Aufenthalt

Menschen, die von den Folgen des verheerenden Erdbebens in der türkisch-syrischen Grenzregion am 06.02.2023 besonders betroffen sind und Familienangehörige in Deutschland haben, soll die Einreise erleichtert werden.

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen über die Verfahren zur Erteilung von
  • Schengen-Visa (C-Visa) für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen und
  • nationale Visa (D-Visa) zum Nachzug von Angehörigen der Kernfamilie sowie
  • Aufenthaltserlaubnissen nach Einreise mit D-Visum zum Familiennachzug

Abgabe von Verpflichtungserklärungen für die Ausstellung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte (C-Visa)

Türkische Staatsangehörige, die von der Erdbebenkatastrophe individuell besonders betroffen sind, sollen vorübergehend für bis zu 90 Tage bei engen Verwandten in Deutschland unterkommen können.
Für die Ausstellung der Schengen-Visa muss der oder die in Deutschland lebende Verwandte noch vor dem Visumantrag eine Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde seines Wohnorts abgeben.

Hat die einladende Person ihren Wohnsitz in Berlin, ist das Landesamt für Einwanderung für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung zuständig. Für die prioritäre Bearbeitung stellen wir kurzfristige Termine bereit.

Beschleunigte Verfahren für den dauerhaften Nachzug von nahen Familienangehörigen (D-Visa)

Für den dauerhaften Familiennachzug aus den vom Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion besonders betroffenen Provinzen gilt im Landesamt für Einwanderung ein beschleunigtes Verfahren. Grundlage ist die Globalzustimmung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 10.02.2023

Begünstigt sind dabei Angehörige der Kernfamilie (Ehegatten, Eltern von Minderjährigen und minderjährige ledige Kinder), die zu ihren in Berlin lebenden Familienangehörigen (mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltstitel) ziehen möchten.

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei einer Einreise mit D-Visum zum Familiennachzug

Nach Einreise mit einem nationalen Visum (D-Visum) sollen auch die benötigten Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige der Kernfamilie (Ehegatten, Eltern von Minderjährigen und minderjährige ledige Kinder) schnell ausgestellt werden.

Für die Vereinbarung von Terminen nutzen Sie bitte unsere Kontaktformulare: Bitte beachten Sie:
  • Für andere Familienangehörige, die mit einem Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt eingereist sind, sind diese Kontaktformulare nicht vorgesehen.
  • Das Schengen-Visum im vereinfachten Verfahren berechtigt nur zur Einreise und zum Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in Deutschland. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Schengen-Visums über 90 Tage hinaus.