Fragen zur Ehrenamtskarte

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Die Ehrenamtskarte können freiwillig Engagierte erhalten,
• die sich in Berlin oder Brandenburg
• seit mindestens einem Jahr
• mit mindestens 200 Stunden im Jahr engagieren und
• dieses Engagement fortführen möchten.

Mit dem ehrenamtlichen Engagement darf grundsätzlich kein Entgelt oder Honorar verbunden sein. Der Erhalt einer Aufwandsentschädigung (in Höhe der Übungsleiterpauschale) ist unschädlich.

Das Ehrenamt kann bei verschiedenen Organisationen oder Initiativen ausgeübt werden.

Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Karte gibt es nicht.

Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?

Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind oder an das Ehrenamtsbüro bzw. die Freiwilligenagentur Ihres Bezirkes. Diese Einrichtung oder Ihre Organisation prüfen dann eigenverantwortlich, ob die Kriterien für den Erhalt der Karte durch Sie erfüllt werden.

Wie wird die Ehrenamtskarte beantragt?

Beantragt werden kann die Ehrenamtskarte von den Organisationen oder Initiativen, in denen sich die Ehrenamtlichen engagieren. Die Organisationen müssen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung nachweisen können. Einzelpersonen können die Ehrenamtskarte nicht beantragen.

Zum Antragsformular

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wie lange gilt die Karte?

Die Karte ist drei Jahre gültig. Eine wiederholte Verleihung ist möglich.
Seit 2017 gilt die neue gemeinsame Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg.

Die zuvor ausgegebenen Berliner bzw. Brandenburger Ehrenamtskarten sind weiterhin gültig bis zu ihrer Ablaufzeit.

Wo gilt die Karte?

Fast 200 Partner unterstützen die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg. Sie bieten den Karteninhaber*innen vergünstigte Leistungen an, wie ermäßigten Eintritt ins Theater, kostenfreie Führungen oder Preisnachlässe beim Kauf von Waren.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Vergünstigungen.

  • Statistikformular für Empfänger der Ehrenamtskarte (nur Organisationen)

    Die ausgebenden Stellen haben die Verpflichtung, der Senatskanzlei über die Vergabe der Ehrenamtskarte statistisch in anonymisierter Form zu berichten.

    PHP-Dokument