Die Ehrenamtskarte können freiwillig Engagierte erhalten,
• die sich in Berlin oder Brandenburg
• seit mindestens einem Jahr
• mit mindestens 200 Stunden im Jahr engagieren und
• dieses Engagement fortführen möchten.
Mit dem ehrenamtlichen Engagement darf grundsätzlich kein Entgelt oder Honorar verbunden sein. Der Erhalt einer Aufwandsentschädigung (in Höhe der Übungsleiterpauschale) ist unschädlich.
Das Ehrenamt kann bei verschiedenen Organisationen oder Initiativen ausgeübt werden.
Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Karte gibt es nicht.