Direkt zum Inhalt der Seite springen

Justizvollzug in Berlin

Kosten des Vollzuges

Bei den Tageshaftkosten handelt es sich um eine durch den Strafvollzugsausschuss der Länder verbindlich festgelegte Kennzahl.

Die Kennzahl wird wie folgt gebildet:

Kamerale Ausgaben - Einnahmen
Tageshaftkosten = __________________________________________________________
Gesamtzahl der Hafttage


Es lassen sich u. a. Aussagen zu einzelnen Ausgabenbereichen treffen:

  • Tageshaftkosten ohne Baukosten je Hafttag,
  • Baukosten je Hafttag,
  • Tageshaftkosten gesamt.

Die Tageshaftkosten werden damit insbesondere durch die Anzahl der Hafttage bestimmt. Eine hohe Belegung verringert die Tageshaftkosten. Eine sinkende Belegung hingegen mindert nicht zwangsläufig die Tageshaftkosten, da viele Ausgaben für Fixkosten geleistet werden (z. B. Personalkosten, Baukosten, Investitionen, z. T. Bewirtschaftungskosten usw.).

Die Tageshaftkosten zeigen allerdings nur die budgetwirksamen Kosten, nicht aber die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen). So werden etwa Baukosten und Investitionsausgaben nur im Jahr ihrer Entstehung abgebildet und nicht über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Kosten des Justizvollzuges im betriebswirtschaftlichen Sinne lassen sich nur über die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfassen. Für den Berliner Justizvollzug liegen hinreichend aussagefähige Ergebnisse aus der KLR vor. Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern ist jedoch zurzeit nicht möglich, da bislang kein länderübergreifender Austausch von Daten aus der KLR stattfindet.

Tageshaftkosten mit Baukosten

2008 2009 2010
97,95 € 98,25 € 116,93

Tageshaftkosten ohne Baukosten

2008 2009 2010
86,50 € 88,66 € 95,87

Weitere Informationen und Zahlen zum Justizvollzug finden Sie hier

Kontakt

Senatsverwaltung
für Justiz und
Verbraucherschutz

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
- Schöneberg
Stadtplan

Tel.: (030) 9013 - 0
Fax: (030) 9013 - 2000

Kontaktformular

Pressestelle
Tel.: (030) 9013 - 3622
Fax: (030) 9028 - 3785
e-mail
(nur für Medienanfragen)

behindertengerechte Zugänge

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S-Bahnhof Schöneberg:
S 1, S 41, S 42, S 45

U-Bahnhof:
Bayerischer Platz:
U 7, U 4

Bushaltestelle:
Rathaus Schöneberg:
M 46, 104

Erwerb von Immobilien

Schutz vor Schrottimmobilien
Kriterien zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Sicher essen

Sicher Essen in Berlin