Drucksache - VIII/0553  

 
 
Betreff: Zeitweiliger Ausschuss "Insel im 'Rotsch-Hafen'"
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0377/20/18
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU, SPD, DIE LINKE, B'90Grüne, Einz.-BzV (FDP)CDU, SPD, DIE LINKE, B'90Grüne, Einz.-BzV (FDP)
Verfasser:Sascha Lawrenz 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Bezirksregion 12 Schmöckwitz/Karolinenhof/Rauchfangswerder
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.09.2018 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
15.10.2018 
20. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit Änderungen in der BVV beschlossen  (0377/2018)
Anlagen:
Antrag, 07.09.2018, CDU, SPD, DIE LINKE, B'90Grüne, Einz.-BzV (FDP)
Änderungsantrag, 15.10.2018, CDU, SPD, DIE LINKE, B'90Grüne, Einz.-BzV (FDP)
Beschluss, 15.10.2018, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses zum Thema "Insel im 'Rotsch-Hafen'" gemäß § 15 Abs. 2 GO der BVV. Der zeitweilige Ausschuss „Insel im 'Rotsch-Hafen'“ tagt öffentlich.

 

Der Ausschuss soll möglichst bis Juni 2019 sämtliche Vorgänge und den Verlauf um die Abbaggerung der Insel im "Rotsch-Hafen" aufklären sowie die Reaktionen des Bezirksamtes in einem Abschlussbericht dokumentieren und als Schlussfolgerung Empfehlungen aussprechen. Soweit der Prüfauftrag nicht bis Juni 2019 abgeschlossen werden kann, ist eine Verlängerung des zeitweiligen Ausschusses durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung möglich. Insbesondere soll untersucht und miteinbezogen werden:

  • der Umgang mit Beschwerden und Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern;
  • die vorgelegte Chronologie der Ereignisse;
  • der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ämtern und Abteilungen;
  • die Rolle des Bezirksamtes;
  • die Ergebnisse der internen Korruptionsuntersuchung;
  • die Informationspolitik gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit;
  • die Notwendigkeit der Beauftragung einer PR-Beratung und deren vergaberechtliche Einordnung;
  • die Verhängung von Sanktionen und die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher;
  • die Geltungsbereiche der Veränderungssperre und den Umfang des Baustopps nach der Veränderungssperre.
     

Der Ausschuss setzt sich gemäß dem Stärkeverhältnis der Fraktionen wie folgt zusammen: SPD und DIE LINKE jeweils zwei Bezirksverordnete; AfD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Bezirksverordneter bzw. eine Bezirksverordnete.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sind während ihrer Anhörung vom Dienst freizustellen.

Die Protokollführung im Ausschuss wird durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Bezirksamtes übernommen, die oder der nicht den beteiligten Fachämtern angehört.

 

 
 

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