Drucksache - VII/0557  

 
 
Betreff: Personalkonzept des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmBzBm
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Kenntnisnahme
14.11.2013 
23. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
12.12.2013 
24. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme, 25.09.2013, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge de Bezirksamtsbeschluss Nr

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge den Bezirksamtsbeschluss Nr. 208/2013 vom 24.09.2013 "Personalkonzept des Bezirksamtes" zur Kenntnis nehmen.

 

 

 

Berlin, den 24.09.2013

 

 

 

              Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

 

 

 

Oliver Igel             

Bezirksbürgermeister             

 

 

 


Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin                                                                                    ...              2013

Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen,                                                                                    2300

Immobilien und Wirtschaft

             

 

 

 

Bezirksamtsvorlage Nr. 208/13                                                                                    . Exemplar

zur   B e s c h l u s s f a s s u n g

in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 24.09.2013

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:              Personalkonzept des Bezirksamtes

 

2. Berichterstatter:                                          Herr Bezirksbürgermeister Igel

 

3. Zur Beratung hinzuzu-

    ziehende Personen:                            keine

 

4. Beschlussentwurf:                           

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

I.

Das Bezirksamt reicht bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Mitzeichnung und Vorlage beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ein Personalabbaukonzept mit dem Ziel ein, von den bestehenden Einstellungsrestriktionen befreit zu werden (Anlage 1).

 

II.

Das Bezirksamt positioniert sich weiterhin kritisch zum geforderten Personalabbau und setzt sich weiterhin beim Senat dafür ein, berlinweite Lösungen für alle Bezirke zu finden, die es ermöglichen:

 

  1. stärker als bisher auszubilden und Auszubildende unbefristet zu übernehmen
  2. die Ergebnisse des Zensus zu berücksichtigen
  3. bei Einwohnerzuwachs in den Bezirken mit Neueinstellungen zu reagieren, um u. a. die mit dem StEP Wohnen verankerten Zielvorstellungen des Landes Berlin realisieren zu können, und die Personalzielzahl entsprechend regelmäßig anzupassen.
  4. bei steigenden Fallzahlen im Bereich des SGB XII durch die Auswirkung des demografischen Wandels mit Einstellungen und mit Anpassungen der Personalzielzahl zu reagieren, damit eine Transfersteuerung im Land Berlin möglich bleibt.

 

III.

Die Personalvertretungen erhalten diese Vorlage zur Mitwirkung.

 

 

IV.

Die Bezirksverordnetenversammlung erhält diese Vorlage zur Kenntnisnahme.

 

V.

Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.

 

 

5. Begründung:

 

In der Koalitionsvereinbarung der Berliner Regierungsparteien vom 21. November 2011 und in den am 12. Januar 2012 vom Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik (Drucksache Nr. 17/0077) wurde festgelegt, den Personalbestand der Berliner Verwaltung weiter zu reduzieren. Die Zielzahl ist 100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetriebe und Personalüberhang), davon 80.000 bei der Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und 20.000 bei den Bezirken. Die Zielzahl für die einzelnen Bezirke soll sich nunmehr nach ihrer Einwohnerzahl richten und damit abweichend vom bisherigen Zuweisungssystem und der Kosten-Leistungs-Rechnung.

 

Mit Schreiben vom 24. April 2012 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke über die Personalausstattung der Bezirke informiert und einen Abbaubedarf beim Personal der Bezirke festgestellt. Das Schreiben bezog sich auf den Vergleich des Personalbestands der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt, Beschluss des UA Bezirke vom 18.05.2011 (rote Nummer Bez 0018).

 

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12. September 2012 beschlossen:

 

Der Bericht 0541 wird entsprechend dem Beschlussvorschlag der SPD und der CDU 0541 B mit folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen:

 

"Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Der Senat wird gebeten, bis Ende November 2012 über die Umsetzung der Ergebnisse des Berichts zum Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie das Ziel zur Beendigung des Personalabbaus in den Bezirksverwaltungen erreicht wird und der Gesamtpersonalbestand von dann 20.000 Vollzeitstellen zukünftige Planungssicherheit bietet. Damit alle bisherigen Einschränkungen für die Einstellung von Personal und für die Übernahme von Auszubildenden bereits im Jahr 2012 wegfallen, können die Bezirke Personalabbau-konzepte erarbeiten und bis Oktober 2012 entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Senat abschließen, die dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.

Ziel der Vereinbarungen soll die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung sein, indem die Bezirke in Zukunft frei über die Rekrutierung von Nachwuchskräften und Übernahme von Auszubildenden entscheiden können, sofern die in den Konzepten festgelegten jährlichen Abbauraten eingehalten werden oder die bezirksspezifische Zielzahl erreicht ist.

Dabei soll zum einen die altersbedingte Fluktuation genutzt werden, um die festgelegten Abbauraten zu verwirklichen. Zum anderen gelten die festgelegten Personalabbauraten auch dann als eingehalten, wenn eine entsprechende Anzahl von Stellen mit Wegfallvermerken versehen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass diese Stellen bis 2016 (für Bezirke mit hohem Abbaubedarf in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt) tatsächlich wegfallen. Dazu haben die Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende Kriterien zu entwickeln. Die bezirksindividuellen Abbauraten sollen dabei keinesfalls die tatsächlichen Fluktuationsraten überschreiten. Das Hauptkriterium für die zukünftige Personalausstattung der einzelnen Bezirke soll der Faktor "Beschäftigte pro 10.000 Einwohner", bereinigt um Sondertatbestände, sein. Darüber hinaus sollen Stückzahlunterschiede im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig zu 50 % Berücksichtigung finden."

 

 

 

 

 

Im Ergebnis soll der Bezirk Treptow-Köpenick seinen Personalbestand um 309 Vollzeitäquivalente reduzieren.

 

Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass die Berliner Bezirke im letzten Jahrzehnt ihren Personalbestand mehr als halbiert haben. Nach den vom Senat vorgelegten Zahlen (Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, in "Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im März 2011", vorgelegt an den Vorsitzenden des Hauptausschusse am 25.1.2012, Rote Nummer 0138) hatten die Bezirke im Januar 2001 knapp 48600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Januar 2011 knapp 23800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit 51 Prozent weniger. Im Vergleichszeitraum sank die Zahl der Kolleginnen und Kollegen in der Hauptverwaltung von knapp 101600 auf 90400, also um etwa 11 Prozent.

 

Das Bezirksamt hat sich wiederholt kritisch zu der geforderten Höhe des Personalabbaus sowie zur Ermittlungsmethodik geäußert.

 

Im Ergebnis durfte und darf das Bezirksamt Treptow-Köpenick bis heute nicht frei entscheiden, Stellen von außen neu zu besetzen. Lediglich für einzelne Stellen wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen Außeneinstellungsanträge bewilligt. Der dadurch forcierte Personalabbau führt zu Leistungseinschränkungen und erheblichen Arbeitsverdichtungen in allen Bereichen des Bezirksamtes. Die Einstellungsrestriktionen werden nur dann seitens des Senats aufgehoben, wenn ein solches Personalabbaukonzept vorgelegt wird.

 

Ein solches Personalabbaukonzept wird mit dieser Vorlage vorgelegt. Da dieses nur mit Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen in den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gelangt, waren Form und Inhalt des Konzeptes vorab mit der Senatsverwaltung für Finanzen abzustimmen, um von dort Zustimmung erhalten zu können.

 

Es bleiben damit noch Fragen offen, die berlinweit für die Bezirke von Bedeutung sind und daher auf Landesebene geklärt werden müssen und nicht Eingang in dieses Bezirkskonzept finden konnten. Dazu gehört der Umgang mit den Bevölkerungsveränderungen nach Ergebnis des Zensus, die weiterhin tatsächlich zu erwartenden steigenden Bevölkerungszahlen in Treptow-Köpenick und daher der Mehrbedarf an Personal sowie die Frage der Gewinnung von Nachwuchskräften und dabei insbesondere Erleichterungen bei der unbefristeten Übernahme von Auszubildenden. Hierfür wird sich das Bezirksamt über das Konzept hinaus einsetzen.

 

6. Rechtsgrundlagen:              § 36 (2) b) und f) BezVG

              § 1 Abs. 2 Nr. 5 und 7 i.V.m. § 1 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bezirksamts Treptow-Köpenick i. d. F. vom 12.06.2012

 

7. Haushaltmäßige Auswirkungen:              Reduzierung des Personalkostenbudgets im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente, jedoch auch Gefährdung von Erhebungen von Einnahmen durch wegfallendes Personal und Mehrausgaben durch fehlende Steuerung im Transferbereich. Ob es Minderausgaben oder Mindereinnahmen tatsächlich gibt, lässt sich erst dann beziffern, sollte ein Personalabbau in dieser Größenordnung tatsächlich realisiert werden.

 

8. Personelle Auswirkungen:                            Personalabbau im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente bei gleichzeitiger Möglichkeit, Stellen im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente von außen neu zu besetzen.

 

 

 

 

 

 

              Letzteres ist abhängig von der tatsächlichen Bewerberlage für den öffentlichen Dienst bzw. die Übernahmemöglichkeit von Auszubildenden auch über die Personalzielzahl hinaus.

 

9. Mitzeichnungen:              ArbSozGes Dez:

 

              BauStadtUm Dez:

             

              JugOrd Dez:

 

              WeiSchuKuS Dez:

 

 

 

 

 

 

Oliver Igel

Bezirksbürgermeister

 


 

 

 

                                                       

Personalabbaukonzept des Bezirksamtes Treptow-Köpenick

 

 

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 12.9.2012 hat der Bezirk Treptow-Köpenick die Auflage, bis zum Jahr 2016 einen Personalabbau im Umfang von 309 Vollzeitäquivalenten zu realisieren.

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bis zum Ende des Jahres 2016 altersbedingt und durch Ablauf von Zeitverträgen lediglich 238,58 VZÄ frei werden, und des Beschlusses 0541 B des Hauptausschuss wird diese Auflage wie unten dargestellt erfüllt.

 

 

 

 

Bisherige Maßnahmen durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick

 

 

Das Bezirksamt hat sich in zwei Klausurtagungen mit der Situation auseinandergesetzt und noch im Jahr 2012 Maßnahmen ergriffen, um sowohl den Intentionen der Bezirksverordnetenversammlung als auch der Landesregierung gerecht zu werden.

 

  1. Das Bezirksamt hat ein neues Jugendkonzept (BA-Beschluss 94/12 vom 21. August 2012) beschlossen. Es beinhaltet Schließungen und Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger. Die BVV hat das Konzept am 30. August 2012 beschlossen.
  2. Im Sinne des favorisierten "Shared Service"-Gedankens hat das Bezirksamt dem Bezirk Neukölln vorgeschlagen, vom Bezirk Treptow-Köpenick Aufgabe und Personal für die Bezirkskasse und die Personalaktenführung zu übernehmen. Dies wurde vom Bezirk Neukölln abgelehnt.
  3. Im Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung hat der Bezirk Treptow-Köpenick vorgeschlagen, dass der Bezirk Treptow-Köpenick für die anderen Bezirke als zusätzliche Aufgabe die Personalaktenführung übernimmt.
  4. Seit Jahresanfang 2013 werden die OE Steuerungsdienst und die Serviceeinheit Personal und Finanzen in Treptow-Köpenick von einer Dienstkraft geleitet.
  5. Das Bezirksamt hat den Vorschlag zur Gründung eines überbezirklichen Eigenbetriebes zur Bewirtschaftung der Grünflächen unterstützt und sich in die gemeinsame Arbeitsgruppe mit Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg eingebracht. Die Arbeitsgruppe ruht, da das einzubringenden Personal in den Eigenbetrieb nicht in dem von den drei Bezirken gewünschten Maße als Personalabbau anerkannt wird.
  6. Das Bezirksamt beabsichtigte in diesem Sinne auch die Gründung eines überbezirklichen Ordnungsamtes, das wie die Polizeidirektion 6 aus den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick bestehen sollte, zu unterstützen.

 

Neben strukturellen Entscheidungen, die zu erheblichen Personalreduzierungen führen, wurde aber vom Bezirksamt bereits bei Nachbesetzungsnotwendigkeiten in jedem Einzelfall eine gesonderte Prüfung auf den Weg gebracht.

 

Am 19. Februar 2013 hat das Bezirksamt beschlossen:

 

"Mit sofortiger Wirkung trifft das Bezirksamt in Abweichung von § 38, Abs. 1 BezVG bis auf Weiteres die Entscheidung über die dauerhafte Verwendung freier Stellen oder Stellenteile im Wege eines BA-Beschlusses."

 

Das Bezirksamt setzt damit unbefristet den Weg während der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus dem Jahr 2012 fort, in dem bereits das Bezirksamtskollegium über Stellennachbesetzungen entschied.

 

Weitere Planungen

 

Das Bezirksamt hat als künftige strukturelle Vorhaben zur Personalreduzierung folgende Maßnahmen diskutiert:

 

  • Sukzessive Übergabe der Grünflächenunterhaltung an Dritte (170 Stellen)
  • Einsatz von Grünflächenmitarbeitern in anderen Bereichen mit freien Stellen (z. B. Ordnungsamt)
  • Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger im Zuge der Altersfluktuation (27 Stellen)
  • Prüfung einer anderen Betriebsform für die Bewirtschaftung der Friedhöfe
  • Einführung der Parkraumbewirtschaftung (gemäß BVV-Beschluss 0285/20/13; ca. 20 Stellen)
  • Übertragung der Sozialarbeiter sozialintegrative Leistungen an das Jobcenter (ca. 5 Stellen)
  • Vergabe Gutachten ambulante Pflege an Dritte (2 Stellen)

 

Abbauplan 2013 bis 2020

 

Festgelegt ist ämtergenau für die Jahre bis 2016, welche durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen nicht neu besetzt werden (Anlage 1).

 

Eine Übersicht der in diesem Zeitraum frei werdenden Stellen ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2).

 

Für die Jahre 2017ff. wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch Bezirksamtsbeschluss ämtergenau festgelegt, welche Stellen nachbesetzt und welche gestrichen werden. Eine Übersicht der durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen 2017-2020 und der pro Abteilungen zu streichenden Stellen ist beigefügt (Anlage 3).

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2012

 

Bestand Dez. 2011                                                                                                                  1687,00 VZÄ

 

Bestand am 1.1.2013                                                                                                    1628,90 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2013

 

Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter             
und Verstärkung des Jobcenter                                                                                             26,55 VZÄ

 

Bestand am 1.1.2014                                                                                                    1602,35 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2014

 

Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter                                                                19,22 VZÄ

 

Bestand am 1.1.2015                                                                                                      1583,13 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2015

Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter                                                                    11,96 VZÄ

Bestand am 1.1.2016                                                                                                       1571,17 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2016

 

Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter                                                                 15,62 VZÄ

 

Streichung der nach Altersteilzeit 2013 - 2016 und von 6 durch
sonstige Fluktuation 2014 - 2016 frei gewordenen Stellen                                                                                                                                                                                                             26,33 VZÄ

Bestand am 1.1.2017                                                                                                       1529,18 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2017

 

Verzicht auf Nachbesetzung von 40,20 von 70,20                                                   40,20 VZÄ
von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ             

 

Bestand am 1.1.2018                                                                                                       1488,98 VZÄ
 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2018

 

Verzicht auf Nachbesetzung von 35,45 von 63,45                                                        35,45 VZÄ
von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ             

 

Bestand am 1.1.2018                                                                                                        1453,53 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2019

Verzicht auf Nachbesetzung von 40,62 von 74,62                                                    40,62 VZÄ
von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ             

Bestand am 1.1.2019                                                                                                        1412,91 VZÄ

 

 

 

Haushaltsjahr 2020

 

Verzicht auf Nachbesetzung von 24,79 von 72,79                                                    24,79 VZÄ
von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ             

 

Verzicht auf Nachbesetzung von 11 von 20
der in den Jahren 2013 - 2020 frei werdenden Stellen
der Großsportanlagen                                                                                                            11,00 VZÄ

 

Bestand am 31.12.2020                                                                                                        1377,12 VZÄ

 

 

 

 

 

Weitere Vereinbarungen

Der Bezirk erachtet es als erforderlich, dass nach Ablauf des Jahres 2016 die amtlich festgestellte Einwohnerzahl des Bezirkes für eine Neuberechnung der Personalzielzahl des Bezirksamtes heranzuziehen ist.

 

Ferner erachtet es der Bezirk für erforderlich, bei steigenden Fallzahlen im Bereich des SGB XII mit Personaleinstellungen und entsprechender Anpassung der Personalzielzahl zu reagieren, um eine Transferkostensteuerung im Land Berlin zu ermöglichen.

 

Mit Abschluss dieser Vereinbarung sind die Einstellungsrestriktionen für den Bezirk Treptow-Köpenick aufgehoben.

 

Das Bezirksamt beschließt ab 2016 vor Beginn jedes folgenden Jahres, ämterkonkret, welche frei werdenden Stellen gestrichen und welche nachbesetzt werden. Hierbei werden die Ergebnisse der Kosten-Leistungs-Rechnung für die Entscheidungsfindung herangezogen.

 

 

 

 

Der Bezirk erwartet angesichts der Entwicklung der Altersstruktur der Belegschaft der Berliner Verwaltung eine personalpolitische Entscheidung auf Landesebene, nach der im Umfang der unbefristeten Übernahmen von eigenen Auszubildenden
(4 im Jahr 2012) die Personalzielzahl überschritten werden darf.

Wird die vereinbarte Bestandszahl zum 1.1. eines Jahres darüber hinaus überschritten, treten die bisherigen Einstellungsrestriktionen unmittelbar wieder in Kraft.

 

 

 

 

Oliver Igel
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1 zum Personalabbaukonzept

 

Abteilung

Amt

Jahr

Ergebnis

Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft  (incl. Stabsstellen)

Büro BezBm

2012

1

 

 

2013

0,45

 

Büro BezBm Ergebnis

 

1,45

 

Rechtsamt

2012

 

 

Rechtsamt Ergebnis

 

 

 

SE FM

2012

4,45

 

 

2013

3,45

 

 

2014

3,46

 

 

2015

3,38

 

 

2016

2,91

 

SE FM Ergebnis

 

17,65

 

SE PFin

2012

2

 

 

2015

1

 

SE PFin Ergebnis

 

3

 

SPK

2012

1

 

SPK Ergebnis

 

1

 

Amt für Bürgerdienste

2013

1

 

 

2016

2

 

Amt für Bürgerdienste  Ergebnis

 

3

Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft  (incl. Stabsstellen) Ergebnis

 

26,1

Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit

Amt für Soziales

2015

0,83

 

 

2016

0,83

 

Amt für Soziales Ergebnis

 

1,66

 

ArbSozGes Dez

2013

1

 

ArbSozGes Dez Ergebnis

 

1

 

Gesundheitsamt Ergebnis

 

 

 

QPK Ergebnis

 

 

Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit Ergebnis

 

2,66

Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt

Stadtentwicklungsamt

2012

2

 

 

2014

1

 

Stadtentwicklungsamt Ergebnis

 

3

 

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

2012

11,47

 

 

2013

3,41

 

 

2014

5,35

 

 

2015

3,28

 

 

2016

7,88

 

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt Ergebnis

 

31,39

Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Ergebnis

 

34,39

 


Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur, und Sport

 

 

 

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

2012

1

 

 

2014

3

 

 

2016

1

 

Amt für Weiterbildung und Kultur  Ergebnis

 

5

 

Schul- und Sportamt

2012

12,25

 

 

2013

4,47

 

 

2014

3,41

 

 

2015

3,47

 

Schul- und Sportamt Ergebnis

 

23,6

Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur, und Sport Ergebnis

 

28,6

Abteilung Jugend und öffentliche Ordnung

Jugendamt

2012

3

 

 

2013

3

 

 

2014

1

 

 

2016

1

 

Jugendamt Ergebnis

 

8

 

Ordnungsamt

2012

1

 

 

2014

2

 

Ordnungsamt Ergebnis

 

3

Abteilung Jugend und öffentliche Ordnung Ergebnis

 

11

ATZ und sonstige Fluktuation

 

 

26,33

Gesamtergebnis

 

 

123,63

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlage 2 zum Personalabbaukonzept

 

Fluktuation 2012 - 2016

 

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Abt. BürgPersFinImmWi

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

19

11

5

12

7

54

davon Altersgrenze

6

10

5

12

7

40

davon Vertragsablauf

13

1

 

 

 

14

VZÄ

18,15

9,41

3,96

9,84

4,75

46,1

Abt. ArbSozGes

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

10

7

4

4

7

32

davon Altersgrenze

3

4

4

4

7

22

davon Vertragsablauf

7

3

 

 

 

10

VZÄ

8,96

5,75

3

3,44

4,79

25,94

Abt. BauStadtUm

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

13

8

9

16

10

56

davon Altersgrenze

7

7

9

16

10

49

davon Vertragsablauf

6

1

 

 

 

7

VZÄ

12,46

5,83

6,9

10,61

7,19

42,99

Abt. WeiSchuKuS

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

30

10

15

14

8

77

davon Altersgrenze

8

9

15

14

8

54

davon Vertragsablauf

22

1

 

 

 

23

VZÄ

27,87

7,84

11,3

12,28

7,46

66,75

Abt. JugOrd

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

15

7

7

2

12

43

davon Altersgrenze

8

7

7

2

12

36

davon Vertragsablauf

7

 

 

 

 

7

VZÄ

12,47

4,9

4,86

2

9,78

34,00

Sonstige

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

14

11

9

7

6

47

davon Altersgrenze

13

11

9

7

6

46

davon Vertragsablauf

1

 

 

 

 

1

VZÄ

7,08

5,22

4,64

3,13

2,71

22,78

Gesamt

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

101

54

49

55

50

309

davon Altersgrenze

45

48

49

55

50

247

davon Vertragsablauf

56

6

0

0

0

62

VZÄ

86,99

38,95

34,66

41,3

36,68

238,58

 

 

 

 

 


Anlage 3 zum Personalabbaukonzept

 

Altersfluktuation 2017 - 2020 und Abbauvorgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017

2018

2019

2020

         Summe

Abbauvorgabe

Abt. BürgPersFinImmWi

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

17

14

16

15

62

 

VZÄ

14,68

13,69

15,93

15

59,3

25

Abt. ArbSozGes

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

12

10

9

15

46

 

VZÄ

10,74

9,35

8,4

13,94

42,43

18

Abt. BauStadtUm

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

22

22

20

17

81

 

VZÄ

16,97

20,82

19,45

16,33

73,57

46

Abt. WeiSchuKuS

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

17

11

22

21

71

 

VZÄ

14,23

9,59

21,34

20,52

65,68

28

Abt. JugOrd

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

15

10

10

7

42

 

 

VZÄ

13,58

10

9,5

7

40,08

24

Gesamt

 

 

 

 

 

 

Ausscheider

83

67

77

75

302

 

VZÄ

70,2

63,45

74,62

72,79

281,06

 

 

 

 

 

 

 

 

 Zur Streichung gemeldet

40,20

35,45

40,62

24,79

             141,06

                   141

 

 

 

Folgende Prämisse: Zugrunde gelegt ist ein durchschnittliches Alter beim Ausscheiden von 63 Jahren.

 

 

 

 

VII/0557              Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013              Seite: 1/14

 


 

 

VII/0557              Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013              Seite: 13/1

 

 
 

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