Drucksache - VII/0557
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge den Bezirksamtsbeschluss Nr. 208/2013 vom 24.09.2013 "Personalkonzept des Bezirksamtes" zur Kenntnis nehmen.
Berlin, den 24.09.2013
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Oliver Igel Bezirksbürgermeister
Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, 2300 Immobilien und Wirtschaft
Bezirksamtsvorlage Nr. 208/13 . Exemplar zur B e s c h l u s s f a s s u n g in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 24.09.2013
1. Gegenstand der Vorlage: Personalkonzept des Bezirksamtes
2. Berichterstatter: Herr Bezirksbürgermeister Igel
3. Zur Beratung hinzuzu- ziehende Personen: keine
4. Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt:
I. Das Bezirksamt reicht bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Mitzeichnung und Vorlage beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ein Personalabbaukonzept mit dem Ziel ein, von den bestehenden Einstellungsrestriktionen befreit zu werden (Anlage 1).
II. Das Bezirksamt positioniert sich weiterhin kritisch zum geforderten Personalabbau und setzt sich weiterhin beim Senat dafür ein, berlinweite Lösungen für alle Bezirke zu finden, die es ermöglichen:
III. Die Personalvertretungen erhalten diese Vorlage zur Mitwirkung.
IV. Die Bezirksverordnetenversammlung erhält diese Vorlage zur Kenntnisnahme.
V. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
5. Begründung:
In der Koalitionsvereinbarung der Berliner Regierungsparteien vom 21. November 2011 und in den am 12. Januar 2012 vom Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik (Drucksache Nr. 17/0077) wurde festgelegt, den Personalbestand der Berliner Verwaltung weiter zu reduzieren. Die Zielzahl ist 100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetriebe und Personalüberhang), davon 80.000 bei der Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und 20.000 bei den Bezirken. Die Zielzahl für die einzelnen Bezirke soll sich nunmehr nach ihrer Einwohnerzahl richten und damit abweichend vom bisherigen Zuweisungssystem und der Kosten-Leistungs-Rechnung.
Mit Schreiben vom 24. April 2012 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke über die Personalausstattung der Bezirke informiert und einen Abbaubedarf beim Personal der Bezirke festgestellt. Das Schreiben bezog sich auf den Vergleich des Personalbestands der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt, Beschluss des UA Bezirke vom 18.05.2011 (rote Nummer Bez 0018).
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12. September 2012 beschlossen:
Der Bericht 0541 wird entsprechend dem Beschlussvorschlag der SPD und der CDU 0541 B mit folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen:
"Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Der Senat wird gebeten, bis Ende November 2012 über die Umsetzung der Ergebnisse des Berichts zum Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie das Ziel zur Beendigung des Personalabbaus in den Bezirksverwaltungen erreicht wird und der Gesamtpersonalbestand von dann 20.000 Vollzeitstellen zukünftige Planungssicherheit bietet. Damit alle bisherigen Einschränkungen für die Einstellung von Personal und für die Übernahme von Auszubildenden bereits im Jahr 2012 wegfallen, können die Bezirke Personalabbau-konzepte erarbeiten und bis Oktober 2012 entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Senat abschließen, die dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Ziel der Vereinbarungen soll die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung sein, indem die Bezirke in Zukunft frei über die Rekrutierung von Nachwuchskräften und Übernahme von Auszubildenden entscheiden können, sofern die in den Konzepten festgelegten jährlichen Abbauraten eingehalten werden oder die bezirksspezifische Zielzahl erreicht ist. Dabei soll zum einen die altersbedingte Fluktuation genutzt werden, um die festgelegten Abbauraten zu verwirklichen. Zum anderen gelten die festgelegten Personalabbauraten auch dann als eingehalten, wenn eine entsprechende Anzahl von Stellen mit Wegfallvermerken versehen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass diese Stellen bis 2016 (für Bezirke mit hohem Abbaubedarf in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt) tatsächlich wegfallen. Dazu haben die Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende Kriterien zu entwickeln. Die bezirksindividuellen Abbauraten sollen dabei keinesfalls die tatsächlichen Fluktuationsraten überschreiten. Das Hauptkriterium für die zukünftige Personalausstattung der einzelnen Bezirke soll der Faktor "Beschäftigte pro 10.000 Einwohner", bereinigt um Sondertatbestände, sein. Darüber hinaus sollen Stückzahlunterschiede im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig zu 50 % Berücksichtigung finden."
Im Ergebnis soll der Bezirk Treptow-Köpenick seinen Personalbestand um 309 Vollzeitäquivalente reduzieren.
Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass die Berliner Bezirke im letzten Jahrzehnt ihren Personalbestand mehr als halbiert haben. Nach den vom Senat vorgelegten Zahlen (Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, in "Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im März 2011", vorgelegt an den Vorsitzenden des Hauptausschusse am 25.1.2012, Rote Nummer 0138) hatten die Bezirke im Januar 2001 knapp 48600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Januar 2011 knapp 23800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit 51 Prozent weniger. Im Vergleichszeitraum sank die Zahl der Kolleginnen und Kollegen in der Hauptverwaltung von knapp 101600 auf 90400, also um etwa 11 Prozent.
Das Bezirksamt hat sich wiederholt kritisch zu der geforderten Höhe des Personalabbaus sowie zur Ermittlungsmethodik geäußert.
Im Ergebnis durfte und darf das Bezirksamt Treptow-Köpenick bis heute nicht frei entscheiden, Stellen von außen neu zu besetzen. Lediglich für einzelne Stellen wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen Außeneinstellungsanträge bewilligt. Der dadurch forcierte Personalabbau führt zu Leistungseinschränkungen und erheblichen Arbeitsverdichtungen in allen Bereichen des Bezirksamtes. Die Einstellungsrestriktionen werden nur dann seitens des Senats aufgehoben, wenn ein solches Personalabbaukonzept vorgelegt wird.
Ein solches Personalabbaukonzept wird mit dieser Vorlage vorgelegt. Da dieses nur mit Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen in den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gelangt, waren Form und Inhalt des Konzeptes vorab mit der Senatsverwaltung für Finanzen abzustimmen, um von dort Zustimmung erhalten zu können.
Es bleiben damit noch Fragen offen, die berlinweit für die Bezirke von Bedeutung sind und daher auf Landesebene geklärt werden müssen und nicht Eingang in dieses Bezirkskonzept finden konnten. Dazu gehört der Umgang mit den Bevölkerungsveränderungen nach Ergebnis des Zensus, die weiterhin tatsächlich zu erwartenden steigenden Bevölkerungszahlen in Treptow-Köpenick und daher der Mehrbedarf an Personal sowie die Frage der Gewinnung von Nachwuchskräften und dabei insbesondere Erleichterungen bei der unbefristeten Übernahme von Auszubildenden. Hierfür wird sich das Bezirksamt über das Konzept hinaus einsetzen.
6. Rechtsgrundlagen: § 36 (2) b) und f) BezVG § 1 Abs. 2 Nr. 5 und 7 i.V.m. § 1 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bezirksamts Treptow-Köpenick i. d. F. vom 12.06.2012
7. Haushaltmäßige Auswirkungen: Reduzierung des Personalkostenbudgets im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente, jedoch auch Gefährdung von Erhebungen von Einnahmen durch wegfallendes Personal und Mehrausgaben durch fehlende Steuerung im Transferbereich. Ob es Minderausgaben oder Mindereinnahmen tatsächlich gibt, lässt sich erst dann beziffern, sollte ein Personalabbau in dieser Größenordnung tatsächlich realisiert werden.
8. Personelle Auswirkungen: Personalabbau im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente bei gleichzeitiger Möglichkeit, Stellen im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente von außen neu zu besetzen.
Letzteres ist abhängig von der tatsächlichen Bewerberlage für den öffentlichen Dienst bzw. die Übernahmemöglichkeit von Auszubildenden auch über die Personalzielzahl hinaus.
9. Mitzeichnungen: ArbSozGes Dez:
BauStadtUm Dez:
JugOrd Dez:
WeiSchuKuS Dez:
Oliver Igel Bezirksbürgermeister
Personalabbaukonzept des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 12.9.2012 hat der Bezirk Treptow-Köpenick die Auflage, bis zum Jahr 2016 einen Personalabbau im Umfang von 309 Vollzeitäquivalenten zu realisieren. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bis zum Ende des Jahres 2016 altersbedingt und durch Ablauf von Zeitverträgen lediglich 238,58 VZÄ frei werden, und des Beschlusses 0541 B des Hauptausschuss wird diese Auflage wie unten dargestellt erfüllt.
Bisherige Maßnahmen durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick
Das Bezirksamt hat sich in zwei Klausurtagungen mit der Situation auseinandergesetzt und noch im Jahr 2012 Maßnahmen ergriffen, um sowohl den Intentionen der Bezirksverordnetenversammlung als auch der Landesregierung gerecht zu werden.
Neben strukturellen Entscheidungen, die zu erheblichen Personalreduzierungen führen, wurde aber vom Bezirksamt bereits bei Nachbesetzungsnotwendigkeiten in jedem Einzelfall eine gesonderte Prüfung auf den Weg gebracht.
Am 19. Februar 2013 hat das Bezirksamt beschlossen:
"Mit sofortiger Wirkung trifft das Bezirksamt in Abweichung von § 38, Abs. 1 BezVG bis auf Weiteres die Entscheidung über die dauerhafte Verwendung freier Stellen oder Stellenteile im Wege eines BA-Beschlusses."
Das Bezirksamt setzt damit unbefristet den Weg während der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus dem Jahr 2012 fort, in dem bereits das Bezirksamtskollegium über Stellennachbesetzungen entschied.
Weitere Planungen
Das Bezirksamt hat als künftige strukturelle Vorhaben zur Personalreduzierung folgende Maßnahmen diskutiert:
Abbauplan 2013 bis 2020
Festgelegt ist ämtergenau für die Jahre bis 2016, welche durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen nicht neu besetzt werden (Anlage 1).
Eine Übersicht der in diesem Zeitraum frei werdenden Stellen ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
Für die Jahre 2017ff. wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch Bezirksamtsbeschluss ämtergenau festgelegt, welche Stellen nachbesetzt und welche gestrichen werden. Eine Übersicht der durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen 2017-2020 und der pro Abteilungen zu streichenden Stellen ist beigefügt (Anlage 3).
Haushaltsjahr 2012
Bestand Dez. 2011 1687,00 VZÄ
Bestand am 1.1.2013 1628,90 VZÄ
Haushaltsjahr 2013
Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter
Bestand am 1.1.2014 1602,35 VZÄ
Haushaltsjahr 2014
Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter 19,22 VZÄ
Bestand am 1.1.2015 1583,13 VZÄ
Haushaltsjahr 2015 Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter 11,96 VZÄ Bestand am 1.1.2016 1571,17 VZÄ
Haushaltsjahr 2016
Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter 15,62 VZÄ
Streichung der nach Altersteilzeit 2013 - 2016 und von 6 durch Bestand am 1.1.2017 1529,18 VZÄ
Haushaltsjahr 2017
Verzicht auf Nachbesetzung von 40,20 von 70,20 40,20 VZÄ
Bestand am 1.1.2018 1488,98 VZÄ
Haushaltsjahr 2018
Verzicht auf Nachbesetzung von 35,45 von 63,45 35,45 VZÄ
Bestand am 1.1.2018 1453,53 VZÄ
Haushaltsjahr 2019 Verzicht auf Nachbesetzung von 40,62 von 74,62 40,62 VZÄ Bestand am 1.1.2019 1412,91 VZÄ
Haushaltsjahr 2020
Verzicht auf Nachbesetzung von 24,79 von 72,79 24,79 VZÄ
Verzicht auf Nachbesetzung von 11 von 20
Bestand am 31.12.2020 1377,12 VZÄ
Weitere Vereinbarungen Der Bezirk erachtet es als erforderlich, dass nach Ablauf des Jahres 2016 die amtlich festgestellte Einwohnerzahl des Bezirkes für eine Neuberechnung der Personalzielzahl des Bezirksamtes heranzuziehen ist.
Ferner erachtet es der Bezirk für erforderlich, bei steigenden Fallzahlen im Bereich des SGB XII mit Personaleinstellungen und entsprechender Anpassung der Personalzielzahl zu reagieren, um eine Transferkostensteuerung im Land Berlin zu ermöglichen.
Mit Abschluss dieser Vereinbarung sind die Einstellungsrestriktionen für den Bezirk Treptow-Köpenick aufgehoben.
Das Bezirksamt beschließt ab 2016 vor Beginn jedes folgenden Jahres, ämterkonkret, welche frei werdenden Stellen gestrichen und welche nachbesetzt werden. Hierbei werden die Ergebnisse der Kosten-Leistungs-Rechnung für die Entscheidungsfindung herangezogen.
Der Bezirk erwartet angesichts der Entwicklung der Altersstruktur der Belegschaft der Berliner Verwaltung eine personalpolitische Entscheidung auf Landesebene, nach der im Umfang der unbefristeten Übernahmen von eigenen Auszubildenden Wird die vereinbarte Bestandszahl zum 1.1. eines Jahres darüber hinaus überschritten, treten die bisherigen Einstellungsrestriktionen unmittelbar wieder in Kraft.
Oliver Igel
Anlage 1 zum Personalabbaukonzept
Anlage 2 zum Personalabbaukonzept
Fluktuation 2012 - 2016
Anlage 3 zum Personalabbaukonzept
Altersfluktuation 2017 - 2020 und Abbauvorgabe
Folgende Prämisse: Zugrunde gelegt ist ein durchschnittliches Alter beim Ausscheiden von 63 Jahren.
VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 1/14
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