Drucksache - VII/0089  

 
 
Betreff: Mehrkosten aus dem Gesamtvertrag zu § 53 UrhG für Schulen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
26.01.2012 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
09.03.2012 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 16.01.2012, PIRATEN

Im "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG"[1] verpflichtete sich das Land Berlin, auf 1% der Schulrechner inzwischen "Schultrojaner" getaufte Ausforschungssoftware installieren zu lassen

Im "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG"[1] verpflichtete sich das Land Berlin, auf 1% der Schulrechner inzwischen "Schultrojaner" getaufte Ausforschungssoftware installieren zu lassen. Abgesehen von grundsätzlichen Fragen und vielerlei ungeklärten rechtlichen Problemen, die meist auf Landesebene zu klären sind (vgl. auch Große Anfrage im AGH, Drucksache 17/0023 [2]), fragen wir hinsichtlich des Bezirkes das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.        Welche Schülerzahlen werden im Bezirk für 2012 erwartet und wie hoch ist das 2012 geplante Budget für die Ausstattung von Schulen im Bezirk mit Lehrbüchern und Lehrmitteln? Wie hoch waren im Vergleich die Zahlen für 2010 und 2011?

2.        Wie hoch ist der aus dem Vertrag resultierende Anteil an den vereinbarten Vergütungspauschalen, den unser Bezirk neu zu leisten hat?

 

3.        Da laut Vertrag nicht alle durch die sogenannte Prüfung entstehenden Kosten von den Verlagen übernommen werden:

a)        Aus welchem Budget wurden im Bezirk die Prüfungen der Software, deren Verteilung und Wartung im Jahr 2011 beglichen?

b)        Aus welchem Budget sollen im Bezirk die Prüfungen der Software, deren Verteilung und Wartung im Jahr 2012 beglichen werden?

c)        In welcher Höhe ist dies im Bezirk pro Jahr angesetzt?

 

4.        Nach § 3 Abs. 3 des Vertrages ist eine Genehmigung seitens des Rechteinhabers notwendig, wenn die Werke über den Kopiervorgang hinaus digital gespeichert werden. Moderne Kopierer speichern in der Regel die kopierten Seiten in einen Zwischenspeicher, die nicht in so einer Form gelöscht werden, dass sie in keiner Weise mehr digital nutzbar wären.

a)        Liegen die Genehmigungen seitens der Rechteinhaber vor, Kopierer mit Zwischenspeicher zu nutzen?

b)        Wenn diese vorliegen, in welcher Höhe belasten diese Genehmigungen zusätzlich das Bezirksbudget?

c)        Wie viele Kopierer und Projektoren (absolut und prozentual) an Schulen erfüllen die Anforderung, auch ohne die Sondergenehmigung genutzt werden zu dürfen?

d)        Bis wann und in welcher Form soll es den Schulen ermöglicht werden, Lehrmittel entsprechend wieder auf allen Geräten vervielfältigen zu dürfen?

e)        Wie hoch wird das Budget dafür initial bzw. pro Jahr angesetzt?

 

5.        Wie werden die durch diesen Vertrag entstehenden Mehrkosten finanziert?

 

[1] http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf

[2] http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0023.pdf

 
 

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