Drucksache - VII/0029  

 
 
Betreff: Beauftragte/n für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einsetzen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Dr. Hans Erxleben 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
17.11.2011 
2. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung Empfehlung
04.01.2012 
1. (konstituierende, öffenliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltung vertagt   
08.02.2012 
2. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt. Personal und Verwaltung vertagt   
22.02.2012 
3. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt. Personal und Verwaltung vertagt   
18.04.2012 
6. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt. Personal und Verwaltung gegenstandslos   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 07.11.2011, DIE LINKE
Änderungsantrag, 15.11.2011, PIRATEN
Änderungantrag 2, 16.11.2011, DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine bezirkliche Beauftragte oder einen bezirklichen Beauftragten für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einzusetzen.

 

 

 

Begründung:

Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz –IFG) vom 15.10.1999 gewährt jedem Menschen gegenüber den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der dort vorhandenen Akten. Die Informationsfreiheit soll der demokratischen Meinungs- und Willensbildung und der Kontrolle staatlichen Handelns dienen.

Eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Angelegenheiten nach dem IFG kann Menschen, auch juristische Personen wie Vereine, Verbände, Unternehmen, über ihre Informationsrechte anhand der im IFG normierten Voraussetzungen fachkompetent beraten.

Der Beauftragte für IFG-Angelegenheiten im Bezirksamt sollte:

-            alle Fachbereiche in Grundsatzangelegenheiten und Einzelfällen nach dem IFG beraten,

-            Stellungnahmen für das Bezirksamt für relevante Themen des IFG und alle Einsichtsrechte erstellen und

-            das Bezirksamt über Gesetzesänderungen und die einschlägige Rechtsprechung informieren.

 

Änderungsantrag (PIRATEN):

Das Bezirksamt wird ersucht, eine bezirkliche Beauftragte oder einen bezirklichen Beauftragten für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einzusetzen. Der Beauftragte für IFG-Angelegenheiten im Bezirksamt sollte:

-          alle Fachbereiche in Grundsatzangelegenheiten und Einzelfällen nach dem IFG beraten,

-          Stellungnahmen für das Bezirksamt für relevante Themen des IFG und alle Einsichtsrechte erstellen und

-          das Bezirksamt über Gesetzesänderungen und die einschlägige Rechtsprechung informieren

-          die Bürger im Bezirk über ihre Informationsfreiheitsrechte informieren und sie bei deren Formulierung und Durchsetzung unterstützen.

 

 

Begründung:

Der Aufgabenbereich des Beauftragten sollte klar definiert und somit auch Bestandteil des zu fassenden Beschlusses sein. Im Antrag fehlt der Aspekt, dass Bürger sich informieren können und bei der Ausübung des Informationsfreiheitsgesetzes unterstützt werden können. Wir halten dies gerade im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung für erforderlich.

 

Der weiterführenden Begründung schließen wir uns an:

Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner

Informationsfreiheitsgesetz –IFG) vom 15.10.1999 gewährt jedem Menschen gegenüber den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der dort vorhandenen Akten. Die Informationsfreiheit soll der demokratischen Meinungs- und Willensbildung und der Kontrolle staatlichen Handelns dienen.

Eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Angelegenheiten nach dem IFG kann Menschen, auch juristische Personen wie Vereine, Verbände, Unternehmen, über ihre Informationsrechte anhand der im IFG normierten Voraussetzungen fachkompetent beraten.

 


Änderungsantrag (2) DIE LINKE

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine bezirkliche Beauftragte oder einen bezirklichen Beauftragten für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzusetzen und dies in geeigneter Weise, zum Beispiel auf der Internetseite, öffentlich bekanntzumachen.

 

Die Beauftragte oder der Beauftragte für IFG-Angelegenheiten sollte:

-       alle Fachbereiche in Grundsatzangelegenheiten und Einzelfällen nach dem IFG beraten,

-       Stellungnahmen für das Bezirksamt für relevante Themen des IFG und alle Einsichtsrechte erstellen,

-       das Bezirksamt über Gesetzesänderungen und die einschlägige Rechtsprechung informieren und

-       die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk über ihre Informationsfreiheitsrechte informieren und sie bei deren Formulierung und Durchsetzung unterstützen.

 
 

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