Schriftliche Anfrage - KA VII/0891
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Nummer: | KA VII/0891 | Eingang: | 11.11.2015 |
Eingereicht durch: | Pönitz, René | | Weitergabe: | 11.11.2015 |
Fraktion: | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen | Fälligkeit: | 26.11.2015 |
Antwort von: | BA, BauStadtUm | Beantwortet: | 30.11.2015 |
Parlament: | BVV Treptow-Köpenick | Erledigt: | 07.12.2015 |
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Betreff: | Öffentliche Städtebauliche Verträge |
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Kleine Anfragen EingangstextVorbemerkung: Verträge zu Bebauungsplänen enthalten weitreichende Folgen. In Hamburg werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In Treptow-Köpenick werden stichpunktartige Auszüge in einem Abschnitt der B-Plan-Begründung wiedergegeben. - Sieht es das Bezirksamt ebenso für sinnvoll an, städtebauliche Verträge der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (bspw. in einer Form, wie sie gegenwärtig in Hamburg praktiziert wird)?
- Wie soll die Bezirksverordnetenversammlung abgewogen über B-Pläne entscheiden, wenn ihr nicht alle Informationen zur Verfügung stehen?
- Spricht etwas dagegen, Vorhabensträger bei jedem Verfahren zu fragen, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen?
- Welche Argumente sieht das Bezirksamt, Vorhabensträger dazu zu ermutigen, dieser Veröffentlichung zuzustimmen?
- Welche Form der Veröffentlichung sieht das Bezirksamt für praktikabel?
- Wäre es beispielsweise möglich, bei Vorhabensträgern, die der Veröffentlichung des städtebaulichen Vertrages nicht zustimmen, Regelungen, die sowohl als Festsetzung im B-Plan als auch im Städtebaulichen Vertrag getroffen werden können, im Interesse der Nachvollziehbarkeit nur noch im B-Plan selbst vorzunehmen?
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