Schriftliche Anfrage - KA VII/0891  

 
 
Nummer:KA VII/0891Eingang:11.11.2015
Eingereicht durch:Pönitz, René
Weitergabe:11.11.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenFälligkeit:26.11.2015
Antwort von:BA, BauStadtUmBeantwortet:30.11.2015
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:07.12.2015
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Öffentliche Städtebauliche Verträge
Anlagen:
Eingang KA VII/0891
Antwort KA VII/0891
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Vorbemerkung: Verträge zu Bebauungsplänen enthalten weitreichende Folgen. In Hamburg werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In Treptow-Köpenick werden stichpunktartige Auszüge in einem Abschnitt der B-Plan-Begründung wiedergegeben.

 

  1. Sieht es das Bezirksamt ebenso für sinnvoll an, städtebauliche Verträge der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (bspw. in einer Form, wie sie gegenwärtig in Hamburg praktiziert wird)?
  2. Wie soll die Bezirksverordnetenversammlung abgewogen über B-Pne entscheiden, wenn ihr nicht alle Informationen zur Verfügung stehen?
  3. Spricht etwas dagegen, Vorhabensträger bei jedem Verfahren zu fragen, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen?
  4. Welche Argumente sieht das Bezirksamt, Vorhabensträger dazu zu ermutigen, dieser Veröffentlichung zuzustimmen?
  5. Welche Form der Veröffentlichung sieht das Bezirksamt für praktikabel?
  6. re es beispielsweise möglich, bei Vorhabensträgern, die der Veröffentlichung des städtebaulichen Vertrages nicht zustimmen, Regelungen, die sowohl als Festsetzung im B-Plan als auch im Städtebaulichen Vertrag getroffen werden können, im Interesse der Nachvollziehbarkeit nur noch im B-Plan selbst vorzunehmen?
 
 

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