Schriftliche Anfrage - KA VII/0216  

 
 
Nummer:KA VII/0216Eingang:05.11.2012
Eingereicht durch:Schröder, Volker
Weitergabe:05.11.2012
Fraktion:Fraktion der PiratenparteiFälligkeit:20.11.2012
Antwort von:BA, ArbSozGesBeantwortet:21.11.2012
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:22.11.2012
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Umsetzungsstand des Persönlichen Budgets in Treptow-Köpenick
Anlagen:
Eingang KA VII/0216
Antwort KA VII/0216
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1.     Wie viele Anträge auf Persönliches Budget bzw. trägerübergreifendes Persönliches Budget wurden im Bezirk Treptow-penick seit der Einführung des Rechtsanspruches auf die Leistungsform "Persönliches Budget" ab dem 01.01.2008 bis heute gestellt?

2.     Wie viele Anträge wurden je aufgrund rperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung gestellt?

3.     Wie viele Anträge auf Persönliches Budget bzw. trägerübergreifendes Persönliches Budget wurden bis heute bewilligt und welche Träger waren daran beteiligt?

4.     Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt und welche Träger waren daran beteiligt?

5.     Wie viele Widersprüche und Klagen wurden bei Ablehnung des Antrages auf die Leistungsform "Persönlichen Budget" bzw. "trägerübergreifendes Persönliches Budget" mit welcher Begründung eingereicht und wie hoch sind die daraus resultierenden Kosten?

6.     Wie viele Anträge wurden von den Antragsteller/innen zurückgezogen, sind dem Bezirksamt die Gründe dafür bekannt und wenn ja, welche Gründe lagen vor?

7.     Wie lange wurde in wie vielen llen die vorgeschriebene gesetzliche Vorgabe einer Frist von maximal 7 Wochen zur Bearbeitung eines Antrages auf Persönliches Budget und maximal 11 Wochen zur Bearbeitung eines Antrages auf trägerübergreifendes Persönliches Budget gemäß Budgetverordnung sowie § 14 SGB IX überschritten und was waren die Gründe dafür?

8.     Wurden die Ergebnisse der Überschreitung der gesetzlichen Frist entsprechend dokumentiert und regelmäßig an die Senatsverwaltung gemäß Handbuch r das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach SGB XII (Sozialämter) übermittelt?

9.     In wie vielen llen haben sich Antragsteller/innen aufgrund einer Überschreitung der gesetzlichen Frist die erforderlichen Hilfeleistungen selbst beschafft und in welcher he und nach welchem Zeitraum wurden die Kosten jeweils erstattet?

10. Wie viele niedrigschwellige, unabhängige Beratungsstellen zum Persönlichen Budget in den jeweiligen Bezirksregionen von Treptow-penick gibt es und sind diese r Antragsteller/innen mit Blick auf die Jahresstatistik von 2010 mit 27.413 Menschen mit GdB 50-100 im Bezirk personell und fachlich ausreichend ausgestattet, um eine kompetente Beratung zu den komplizierten Verfahrensschritten sicherzustellen?

11. Wie viele qualifizierte unabhängige Budgetassistenzen stehen den Antragsteller/innen im Bezirk Treptow-penick zur Verfügung?

 
 

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