Schriftliche Anfrage - KA VII/0214  

 
 
Nummer:KA VII/0214Eingang:05.11.2012
Eingereicht durch:Schröder, Volker
Weitergabe:05.11.2012
Fraktion:Fraktion der PiratenparteiFälligkeit:20.11.2012
Antwort von:BA, ArbSozGesBeantwortet:21.11.2012
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:22.11.2012
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Kalkulation von Teilhabeleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Anlagen:
Eingang KA VII/0214
Antwort KA VII/0214
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1.     Wie oft wurde eine Budgetassistenz beantragt, von welchem Stundenumfang und welchen Stundensätzen wird dabei ausgegangen und nach welchen Kriterien werden die Stundensätze jeweils kalkuliert?

2.     Werden die Kosten r eine Budgetassistenz aus dem bewilligten Gesamt-Budget finanziert und wenn ja, welche daraus folgenden Leistungseinbußen ergeben sich dadurch im Einzelfall?

3.     Wie viele modulare budgetfähige Leistungen wurden jeweils in welcher he durch Einrichtungen erbracht und wie viele modulare budgetfähige Leistungen wurden jeweils in welcher he durch freie ambulante Dienstleister erbracht?

4.     Gelten die zur Bemessung der Fachleistungsstunden ermittelten Honorarstufen 1-4 im Bereich der Sozialämter von 9,00 Euro r freie Assistenzkräfte ohne spezifische Qualifikation, von 11 Euro r freie Mitarbeiter mit Fachschulausbildung, von 13,00 Euro r freie Mitarbeiter mit Fachhochschulausbildung und von 19,00 Euro r freie Mitarbeiter mit Hochschulausbildung analog zur Budgetbemessung im Rahmen des Persönlichen Budgets und wenn ja, nach welchen Kriterien wurden diese ermittelt?

5.     Gelten die laut "Rundschreiben I Nr. 9/2006 über Persönliches Budget nach § 17 SGB IX" Fachleistungsstundensätze in he von 31,00 Euro r Hilfeleistungen zur rderung von Menschen mit einer seelischen Behinderung und einem Bedarf des LeistungstypsBetreutes Wohnen auch r ambulante Dienstleister und wenn nein, welche ambulanten Leistungen zur rderung von Menschen mit seelischer Behinderung werden jeweils zu welchen Stundensätzen bewilligt?

6.     Wie hoch sind die Kosten r komplexe Eingliederungsleistungen wie "Betreutes Wohnen", "Tagesstätten", "Werkstätten" usw. pro Tag und pro Antragsteller/in und wie viele Menschen mit Behinderung werden derzeit durch diese Institutionen im Bezirk betreut?

7.     In wie vielen llen wurde auf Wunsch der Antragsteller/innen auch die Pflegeleistung in das trägerübergreifende Persönliche Budget integriert und in welcher Form?

 

 
 

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