Schornsteinfegerangelegenheiten

Allgemeine Informationen:

Der Bauaufsicht obliegen Teilbereiche der Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen. Insbesondere die jährliche stattfindende Überprüfung der Kehrbücher fällt in den Aufgabenbereich der Bauaufsicht.

Gebühren:

Die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger als sogenannte “Beliehene Person” (gilt nur bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben) sind berechtigt, die hieraus entstehenden Gebühren einzutreiben.

Rechtliche Grundlagen:

Die gesetzliche Grundlage der öffentlich-rechtlichen Aufgabe ist das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG).

Weitere Leistungen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, insbesondere die aktuelle Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung, können Sie der Internetseite der Schornsteinfeger-Innung Berlin/ Brandenburg entnehmen