Auskunftsersuchen im Gewerbebereich

Alphabetisches_Register

eAuskunft

Die eAuskunft ermöglicht es Ihnen ab sofort jederzeit und kostengünstig frei in den Grunddaten der Berliner Unternehmen zu suchen.

Gewerbedatenbank

Gemäß § 14 Abs. 6 Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden zugänglich gemacht werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden nicht überwiegt.

Die Gewerbedatei ist kein öffentliches Register. Auskunft darf an Dritte grundsätzlich nur über die genannten Angaben erteilt werden. Die Bekanntgabe der Privatanschrift ist nicht zulässig, es sei denn deren Kenntnis ist z.B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zwingend notwendig und begründet.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben aus der Gewerbedatei wird keine Gewähr übernommen. Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet die Änderung der Wohnanschrift mitzuteilen.

Im Rahmen des Auskunftsverfahrens ist folgendes zu beachten:

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle ist Ihr Ansprechpartner.

Es ist ein schriftliches Auskunftsersuchen unter Darlegung des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses zu formulieren, ggf. unter Beifügung von Forderungsunterlagen.

Die Gebühr für jede Einzelauskunft beträgt 10,- €. Sofern Ermittlungen (wie z.B. Prüfdienst, Polizeipräsident in Berlin, etc.) erforderlich werden, beträgt die Gebühr 15,- €.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Auskunftsersuchen per Post, Fax oder E- Mail an das Ordnungsamt zu richten. Es erfolgt dann die Ausfertigung eines Gebührenbescheides, der innerhalb von 5 Tagen beglichen werden muss.