Allgemeine Informationen zum Gewerbe

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Hier finden Sie Allgemeine Informationen rund um das Gewerbe:

Allgemeines

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt Treptow-Köpenick ist zuständig für Gewerbetreibende mit Betriebssitz in den Ortsteilen Adlershof, Altglienicke, Alt-Treptow, Baumschulenweg, Bohnsdorf, Friedrichshagen, Grünau, Johannisthal, Köpenick, Müggelheim, Niederschöneweide, Oberschöneweide, Plänterwald, Rahnsdorf und Schmöckwitz.

Gewerbe, die von einer festen Niederlassung aus betrieben werden, teilen sich auf in:

Jede Gewerbetätigkeit unterliegt der Anzeigepflicht. Als nur anzeigepflichtig gelten solche Gewerbe, die keiner gewerberechtlichen Erlaubnis bedürfen. Das schließt nicht aus, dass andere Erlaubnisse zur ordnungsgemäßen Gewerbeausübung benötigt werden.

Alle Gewerbeanzeigen müssen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung “gleichzeitig” mit dem Beginn, der Änderung bzw. der Aufgabe der Gewerbetätigkeit erfolgen! Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung im Bezirk Treptow-Köpenick ist notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (außer Reisegewerbe) neu im Bezirk eröffnen oder wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Treptow-Köpenick verlegen. Den vorherigen Betriebssitz müssen Sie am alten Standort abmelden.

Dies trifft auch auf Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen zu.

Es ist gängige Praxis, dass wir frühestens 4 Wochen vor Betriebsbeginn die Gewerbeanmeldung bescheinigen.

Unabhängig von der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt Treptow-Köpenick eine steuerliche Anmeldung vorzunehmen. Sofern Sie dazu Fragen haben, bittet das Finanzamt um persönliche Vorsprache.

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn:
  • sich die Betriebsanschrift innerhalb des Landes Berlin ändert (bei Verlegungen von einem Bezirk zum anderen ist das Ordnungsamt zuständig, in dessen Bereich der Betrieb zieht)
  • ein Wechsel der Betriebstätigkeit (z.B. Umwandlung von Großhandel in Einzelhandel) stattfindet
  • die Tätigkeit auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (z.B. zusätzliche Dienstleistungen zum gemeldeten Einzelhandel)
  • eine Änderung der Rechtsform erfolgt

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist dann erforderlich, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgeben. Auch wenn eine Person einer GbR austritt, muss diese Person eine Gewerbeabmeldung tätigen.

Bei Verlust Ihrer Gewerbean-, -um-, oder –abmeldung stellen wir Ihnen eine Ersatzbescheinigung aus.

Formulieren Sie hierzu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag. Bei Vorsprache in der Sprechzeit denken Sie bitte daran Ihren Ausweis mitzubringen, bzw. bei Vertretung durch einen Dritten eine entsprechende Vollmacht auszustellen.

Erstattung einer Gewerbeanzeige

An-, Um-, oder Abmeldung eines Gewerbebetriebes

Über das Online-Portal Einheitlicher Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe haben Sie die Möglichkeit, von zu Hause aus unkompliziert eine Gewerbeanzeige zu erstatten. Damit entfällt unter anderem die eigenhändige Unterschrift.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick per E-Mail, Fax bzw. Post ein Formular anfordern und dieses dann ausgefüllt mit eigenhändiger Unterschrift einreichen.

Da derzeit keine öffentlichen Sprechzeiten für Publikum stattfinden, bitten wir Sie hiervon nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen und hierfür vorab einen Termin zu vereinbaren. Spontankunden können nicht bedient werden.

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick empfiehlt aufgrund optimierter Arbeitsabläufe und zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten das Online-Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner .