Teilhabefachdienst Jugend (THFD) (Eingliederungshilfe)

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. (§ 90 Abs. 1 SGB IX)

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit (drohenden) seelischen, geistigen und/oder körperlichen, sinnes- sowie Mehrfachbehinderungen haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe durch den Teilhabefachdienst Jugend.

Im Teilhabefachdienst Jugend Treptow-Köpenick haben die Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern bzw. Pflegeeltern die Möglichkeit, sich rundum zu den Fragen und Unterstützungsmöglichkeiten durch den Teilhabefachdienst beraten zu lassen:

- ambulante und stationäre Eingliederungshilfe nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Pflegegeld nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Landespflegegeldgesetz

- Hilfsmittel

- Freizeit- und Reisemaßnahmen

- Beratung im Rahmen der Gesamtplanung

- Hilfen zur Erziehung nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz)

- Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren

Zudem Beratung, Information und Vermittlung bei:

- Erziehungsproblemen

- Überforderung von Eltern

- Konflikte in der Partnerschaft, bei Trennung oder Scheidung

- Schulproblemen

Das barrierefreie Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes Jugend gewährleistet u.a.

- die Annahme von Anliegen ratsuchender Personen (persönlich, auf dem Postweg, elektronisch, per Fax oder Telefon)
- die Erstberatung im Rahmen des Rehabilitationsrechts
- die Prüfung bei der Entgegennahme von Anträgen
- Unterstützung bei der Antragstellung
- die Weiterleitung von Anträgen bei insgesamter oder teilweiser Nichtzuständigkeit,
- die Weitergabe von Anträgen an die Leistungskoordination oder Teilhabeplanung im Teilhabefachdienst Jugend

Hinweis:

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils.

  • Sprechzeiten:

    Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und
    Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr.

  • Postanschrift:

    Postfach 910240
    12414 Berlin

  • Telefon: 030-90297-5199
    Fax: 030-90297-5229

Anträge:

  • Antrag Teilhabeleistungen

    PDF-Dokument (493.2 kB)

  • Schweigepflichtentbindung BTHG

    PDF-Dokument (152.4 kB)