Die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und die Kontrolle seiner Einhaltung ist in Berlin eine gemeinsame Aufgabe der bezirklichen Ordnungsämter, der Polizei und der Jugendämter. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als zuständige oberste Landesbehörde unterstützt die verschiedenen Akteure bei dieser Aufgabe.
Jugendschutzgesetz (JuSchG): http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html
Ansprechpartner im Jugendamt:
Familienservicebüro
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