3G-Regelung und Neueröffnung Wartebereich im Amt für Soziales

Pressemitteilung vom 29.11.2021

Ab dem 1. Dezember 2021 gilt die 3G-Regelung für den Zutritt in das Amt für Soziales.

Das bedeutet, dass Ihnen der Zutritt in das Amt für Soziales nur gewährt wird, wenn Sie nachweislich vollständig geimpft oder genesen oder aktuell negativ getestet sind. Beim Betreten des Hauses ist es verpflichtend, eine FFP-2-Maske zu tragen. Die Anliegen von Personen, die die 3G-Regelung nicht erfüllen, werden vom Amt für Soziales dennoch beraten.

Das Amt für Soziales eröffnet an diesem Tag auch seinen Wartebereich im Haus. Damit müssen die Bürgerinnen und Bürger nun nicht mehr dauerhaft bei Wind und Wetter vor dem Haus warten, sondern erhalten trotz Corona-Pandemie einen sicheren Empfang innerhalb des Amtes. Auf Grund des andauernden Pandemiegeschehens darf sich derzeit allerdings nur eine stark begrenzte Anzahl an Besucherinnen und Besuchern im neu eröffneten Wartebereich aufhalten.