Mit einem Bebauungsplan - von Stadtplanern schlicht "B-Plan" genannt - stellt der Bezirk - in Ausnahmefällen der Senat - eigenverantwortlich ein verbindliches Regelwerk für die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet auf.
Eine jedem Bebauungsplan beigefügte Begründung hilft nachzuvollziehen, warum die einzelnen Regelungen getroffen wurden und erläutert neben den städtebaulichen Zusammenhängen auch die Umweltauswirkungen des Plans.
Der Bebauungsplan selbst besteht aus
- einer Planzeichnung,
- textlichen Festsetzungen,
- einer Legende und
- Vermerken zum ordnungsgemäßen Zustandekommen des Planes.
In den sogenannten "vorhabenbezogene Bebauungsplänen" nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gibt es neben den beschriebenen Elementen noch zusätzlich einen sogenannten "Vorhaben- und Erschließungsplan" und einen Durchführungsvertrag. Die zeitgleich mit einigen Bebauungsplänen abgeschlossenen städtebaulichen Verträge gehören hingegen nicht zu den Verfahrensunterlagen eines Bebauungsplans.








Steglitz-Zehlendorf Fachbereich Stadtplanung
Stadtplan
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