Die Initiierung und Koordination der Gesundheitsförderung und Suchtprävention ist das Kerngebiet von Gesundheit 21
Diese Ziele sind gemäß §7(1) des Gesundheitsdienstreformgesetzes (GDG):
- Förderung und Erhaltung gesunder Lebenbedingungen.
- Ein Hauptziel der Gesundheitsförderung ist dabei, die Selbstbestimmung und -verantwortung in der Bevölkerung zu stärken.
- Bürger durch Information, Aufklärung und Beratung ("Gesundheitsbildung") darin bestärken, eine Änderung von Lebensstilen und individuellen Verhaltensmustern vorzunehmen.
- Auf eine gesundheitsförderliche ressort- und ämterübergreifende Politik und Planung im Bezirk hinzuwirken. Die Gesunderhaltung der Bevölkerung steht dabei im Mittelpunkt.
- Neben der Planung und Koordination gesundheitsfördernder Angebote sind (gemäß §7(2)) weitere Aufgaben vorgesehen, wie beispielsweise die konzeptionelle und organisatorische Gestaltung und Durchführung von Fachveranstaltungen, Gesundheitskonferenzen, die Bereitstellung von Informationsmaterial zu gesundheitlichen Themen und öffentliche Aktionen dazu.



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