Die BVV und die Bezirksfusion am 01.01.2001

Am 10. Oktober 1999 fanden letztmalig vor der Bezirksfusion in den Berliner Altbezirken Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es eine vierjährige Wahlperiode gegeben, und die 23 Berliner Bezirksverordnetenversammlungen hatten jeweils 45 Mitglieder. Mit der Bezirksfusion am 1. Januar 2001 wurden die 23 Altbezirke zu 12 Fusionsbezirken zusammengeführt, deren Bezirksverordnetenversammlungen künftig (d.h. ab der 2. neuen Wahlperiode) jeweils nur noch 55 Mitglieder haben sollten. Die Wahlperiode wurde auf fünf Jahre verlängert.

Rathaus Zehlendorf

Da mit der Bezirksfusion auch jeweils zwei (und in einigen Fällen sogar drei) Bezirksverordnetenversammlungen zusammengeführt wurden, wurde die erste neue Wahlperiode zugleich als Übergangszeit festgesetzt, in der die fusionierten Bezirksverordnetenversammlungen mehr als 55 Mitglieder hatten, nämlich 89, wo drei Bezirke fusionierten, oder 69 bei zwei Bezirken (also auch Steglitz-Zehlendorf). Ab der 2. Wahlperiode sollten es dann in allen Fusionsbezirken nur noch 55 sein.

Rathaus Steglitz

Um bei der Bezirksfusion eine aus 69 Mitgliedern bestehende gemeinsame BVV schaffen zu können, war es in den meisten Altbezirken notwendig, dass dort am 10. Oktober 1999 bei den letzten Wahlen vor der Fusion weniger Bezirksverordnete gewählt wurden. Die Anzahl der Bezirksverordneten pro Bezirk richtete sich dabei nach der Wahlberechtigtenzahl. Im Bezirk Zehlendorf waren dies nur noch 23 Bezirksverordnete (statt bisher 45). In Steglitz wurden als Besonderheit dieser Wahl 46 Bezirksverordnete (statt bisher 45) gewählt. (Vgl. hierzu auch S. 42 und S. 46 der Publikation Wahlen in Berlin am 10. Oktober 1999 des Landeswahlleiters.)

Bezirksverordnetenvorsteher Platzeck

In Vorbereitung auf die Fusion trafen sich die beiden Bezirksverordnetenversammlungen bereits am 4. Oktober 2000 im Bürgersaal des Rathauses Zehlendorf zur Konstituierenden Sitzung der künftigen gemeinsamen Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Durch die Beschlussfassung über eine vorläufige Geschäftsordnung und die Wahl des Bezirksverordnetenvorstehers sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands wurde Arbeitsfähigkeit hergestellt; außerdem wurde das künftige Bezirksamt gewählt.

Die mit der Verschmelzung der Parlamente vollzogene “Vermählung” der beiden Bezirke, so führte der neu gewählte Bezirksverordnetenvorsteher Werner Platzeck in seiner Antrittsrede aus, mochte zwar nicht unbedingt eine Liebesheirat gewesen sein, doch seien hier zwei Partner zusammen gekommen, die zueinander passten und die daher guten Mutes in die Zukunft schauen konnten.

Zwar tagten daneben auch noch die beiden alten Bezirksparlamente bis zum Ende des Jahres an ihren angestammten Sitzen im Rathaus Steglitz und im Rathaus Zehlendorf. Doch ab dem Tag der Bezirksfusion, dem 1. Januar 2001, gab es nur noch die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit 69 Mitgliedern, deren Sitz das Rathaus Zehlendorf war.

Diese 1. Wahlperiode sollte bis 2004 dauern. Sie endete jedoch bereits vorzeitig im Herbst 2001 durch die vorgezogenen Neuwahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, die am 21. Oktober 2001 stattfanden. Damit endete auch die auf die 1. Wahlperiode befristete Übergangszeit mit 69 Bezirksverordneten.

Am 29. November 2001 traten die nunmehr nur noch 55 Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur 1., konstituierenden Sitzung der neuen BVV in der 2. Wahlperiode zusammen.

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Beschluss Nr. 1

Erste Geschäftsordnung
Bei der Bezirksfusion gab sich die ebenfalls fusionierte neue BVV Steglitz-Zehlendorf mit ihrem allerersten Beschluss eine Geschäftsordnung als Grundlage für ihre weitere Arbeit.

Alter BVV-Saal im Rathaus Zehlendorf ca. 1960

Alter BVV-Saal
Der Zehlendorfer BVV-Saal – hier ein Foto aus der Zeit um 1960 – war für 45 Bezirksverordnete ausgelegt und damit zu klein für die 69 Mitglieder der fusionerten BVV Steglitz-Zehlendorf. Diese tagt daher ein Stockwerk tiefer im Bürgersaal des Rathauses Zehlendorf (siehe Foto). Als sog. “Alter BVV-Saal” dient der unter Denkmalschutz stehende Raum heute als Sitzungszimmer für die meisten Ausschüsse der BVV bzw. wird als Konferenzsaal vom Bezirksamt an Dritte (z.B. für Eheschließungen) vermietet.

Dennoch kommt in der BVV gelegentlich der Wunsch auf, statt in einem Vielzweckraum wieder in einem eigenen Plenarsaal zu tagen. So wurden 2013 seitens der BVV und des Bezirksamts Überlegungen angestellt, inwieweit es technisch und auch organisatorisch umsetzbar ist, dass die Bezirksverordnetenversammlung ihre Sitzungen wieder im alten Sitzungssaal der BVV abhält (Drs. Nr. 441/IV). Bei diesen Prüfungen stellte es sich allerdings heraus, dass der Saal auch bei nur noch 55 Bezirksverordneten nicht groß genug ist, um auch noch ausreichend Platz für Besucher zu bieten.