Fließgewässer in Steglitz-Zehlendorf

Das Wasserhaushaltsgesetz sieht in §§ 27 und 28 vor, dass für Gewässer ein “guter ökologischer Zustand” anzusteben ist. Auch das Naturschutzgesetz Berlin (§ 26b) schreibt für Gewässer einen “möglichst naturnahen Zustand” vor.
Daneben hat der Bezirk im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsziele konkrete Teilziele und Maßnahmen definiert. Im Rahmen der Berliner Strategie Biologische Vielfalt (2012) werden auf Landesebene entsprechende Vorgaben gesetzt. Dies sind die rechtlichen und konzeptionellen Grundlage dafür, dass das Bezirksamt Wege zur besseren Einbindung der Gewässer in den Naturhaushalt – kurz: Renaturierung – sucht. Hierzu wurde in 2008 eine Voruntersuchung in Auftrag gegeben.

Im Bezirk fließen 23 Gewässer 2. Ordnung mit einer Länge von ca. 19 km, davon ca. 6 km in 16 oberirdischen Gewässerabschnitten. Viele der Gewässer wären ohne Regen-Einleitungen trocken. Die Voruntersuchung beschreibt, wo Fließgewässer im Bezirk vergraben, verrohrt und kanalisiert wurden und schlägt vor, die Prioritäten bei der Renaturierung der Bäke und des Buschgrabens im nördlichen Abschnitt zu suchen.
Daneben loht es sich, beim dauerhaften Schutz Feuchtbiotope ohne Gewässerstatus (wie dem Graben südlich Hafen Steglitz, Schwatlograben, Moorgraben, Gräben auf dem Südgelände und Schlossgraben im Glienicker Park) näher anzusehen.

Im Graben südlich des Hafen Steglitz ist ein Rest des ehemaligen Baches Bäke zu finden, der sowohl die Natur- als auch Kulturgeschichte im Bezirk dokumentiert. Als einziger Rest eines natürlichen kleinen Fließgewässers hat der Graben eine besondere Bedeutung und könnte über Wegeverbindungen zwischen Bäkepark, Teltowkanal und Schlosspark Lichterfelde erlebbar gemacht werden.

  • Übersicht Fließgewässer 2. Ordnung in Steglitz-Zehlendorf

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