Überwachung von Gewerbebetrieben in Steglitz-Zehlendorf

Blick in eine Fertigungshalle

Blick in eine Fertigungshalle

Worum geht es?

Das Umwelt- und Naturschutzamt überwacht Gewerbebetriebe wie z.B. chemische Reinigungen, Kfz-Werkstätten und Tankstellen in Hinblick auf die Anforderungen des Immissionsschutzes (z.B. Lärm-, Staub-, Licht-, Geruchsbelästigung), für die Lagerung wassergefährdender Stoffe, der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung und für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.

Ziel der umweltrechtlichen Vorschriften ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und unserer natürlichen Lebensgrundlagen vor schädlichen Einflüssen. Die gesetzlichen Anforderungen will das Umwelt- und Naturschutzamt zeitnah durchsetzen und bei Bürgerhinweisen und -beschwerden schnell reagieren.

Welche Maßnahmen kann das Umwelt- und Naturschutzamt ergreifen?

  • Das Umwelt- und Naturschutzamt überprüft systematisch die im Bezirk ansässigen Gewerbebetriebe in Abhängigkeit von ihrer Umweltrelevanz, überwacht den Eingang der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfgutachten und geht Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen nach.
  • Können Missstände nicht einvernehmlich mit den Verantwortlichen behoben werden, ordnet das Umwelt- und Naturschutzamt die erforderlichen Maßnahmen an.
  • Bei fortgesetzter Weigerung der Verantwortlichen kommen Zwangsmaßnahmen und sogar Betriebsuntersagungen in Betracht.
  • Darüber hinaus kann das Umwelt- und Naturschutzamt Bußgelder verhängen.

Gesetze und Vorschriften