Wir beraten:
zum Wohnungserhalt bei
- bei Miet- und Energierückständen
- fristloser Kündigung
- Räumungsklage
- Vermittlung bei Problemen mit dem Jobcenter
bei Wohnungslosigkeit
- kurzfristige Unterbringung in Wohnheimen (Unterbringung je nach Verfügbarkeiten in ganz Berlin in Wohnheimen, Hostels, Hotels oder Pensionen. Meist stehen Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsbäder zur Nutzung der Bewohner*innen zur Verfügung. Eine wohnungsähnliche Versorgung kann nicht stattfinden)
- Vermittlung betreuter Einrichtungen (§ 67 SGB XII)
- Vermittlung bei Problemen mit dem Jobcenter
Der Personenkreis der Familien wird zu den genannten Problemkreisen durch spezialisierte Mitarbeitenden der sozialen Wohnhilfe betreut.