Häufig gestellte Fragen

  • Muss der Antrag per Post geschickt werden?

    Leider sieht das Zuwendungsrecht vor, dass der Antrag im Original vorliegen muss. Daher ist eine digitale Antragstellung derzeit nicht möglich.
    Sie können den Antrag gerne per Post zusenden oder ihn persönlich in den Rathäusern (Pförtner, Briefkasten) abgeben.

  • Müssen Künstlerinnen und Künstler aus dem Bezirk sein?

    Der Wohnsitz der Künstlerinnen und Künstler ist für eine Antragstellung irrelevant. Lediglich der Ort der Premiere, Veranstaltung etc. ist entscheidend. Demnach muss das Projekt innerhalb des Bezirks durchgeführt werden.

  • Muss das Projekt im Bezirk stattfinden?

    Ja, unsere Förderprogramme richten sich ausschließlich an Vorhaben, die innerhalb des Bezirkes durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der überwiegende Teil im Bezirk realisiert. Insbesondere muss die Premiere der Präsentation im Bezirk stattfinden.
    Wohingegen die Künstlerinnen und Künstler auch auswärtig sein können.

  • Was sollte im Konzept stehen?

    Ausgangspunkt jeder Zuwendung ist die Förderzielbestimmung. Dementsprechend dürfen gemäß VV Nr. 3.5 zu § 23 BHO Zuwendungen für Förderprogramme oder ähnliche Maßnahmenpakete nur veranschlagt werden, wenn vorab die Ziele hinreichend bestimmt sind, um eine spätere Erfolgskontrolle (vgl. Abschnitt C Tz. 8) zu ermöglichen. Die Vorschrift beruht auf der Erkenntnis, dass eine aussagekräftige Erfolgskontrolle einen Soll-Ist-Vergleich zwischen dem Ausgangszustand und der Situation nach Programm- bzw. Projektumsetzung voraussetzt.
    Eine belastbare Erfolgskontrolle setzt eine sorgfältige Vorhabenplanung voraus. Der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) hat bereits im Jahr 1998 dargelegt, dass die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen folgende Angaben umfassen sollten:

    • Beschreibung der Problemlage (Ausgangszustand), die mit einer Maßnahme positiv verändert/behoben werden soll unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen, Risiken und sonstigen Randbedingungen;
    • Beschreibung des/der Ziele(s) und Ergebnisse, die mit einer Maßnahme angestrebt werden sollen, in nachprüfbarer Form und möglichst anhand von Kennziffern, Indikatoren o. ä. (z. B. Erhöhung der Ausbildungsstellen um 3 % in den nächsten drei Jahren) und – bei mehreren Zielen – deren Gewichtung;
    • Beschreibung der vorhandenen Alternativen zur Erreichung der Ziele;
    • Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der vorhandenen Alternativen;
    • Darstellung, auf welche Weise die ausgewählte Maßnahme die Zielerreichung oder den Ausgangszustand positiv verändern soll;
    • Zeitplan für die Umsetzung der ausgewählten Maßnahme einschließlich der Angaben, wann und in welchem Ausmaß die Zielerreichung und/oder die Ergebniswirkungen erzielt werden sollen;
    • Beschreibung des geplanten administrativen Vollzugs der ausgewählten Maßnahme (Organisation, Personal, Sachmittel, Termine, Durchführungsvorschriften usw.) einschließlich der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel.

    Am besten orientieren Sie sich an der SMART-Methode

    S – Spezifisch: Ziele sollen konkret, klar, präzise und eindeutig sein.
    M – Messbar: Ziele müssen Kriterien enthalten, die überprüfbar sind.
    A – Angemessen: Ziele müssen aus Sicht des Empfängers angemessen sein.
    R – Realistisch: Ziele müssen erreichbar sein.
    T – Terminbezogen: Ziele bedürfen einer klaren Terminvorgabe.

    Quelle: Kohlhammer (2016): Prüfung der Vergabe und Bewirtschaftung von Zuwendungen – Typische Mängel und Fehler im Zuwendungsbereich, 2. Auflage. Bonn: DCM Druck Center Meckenheim GmbH.

  • Wieviel Zeit habe ich, um die Zuwendung auszugeben?

    Die Zuwendung muss alsbald aufgebraucht werden. Unter alsbald ist ein Zeitraum von circa sechs Wochen zu verstehen. Die Zeit gilt ab den Zeitpunkt, ab dem die Zuwendung dem Projektkonto gutgeschrieben wurde.

    Sollte die Zuwendung nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht worden sein, ist diese grundsätzlich zurückzuzahlen. In diesem Fall nehmen Sie unbedingt Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Zuwendungen können ganz oder in Teilbeträgen angefordert werden.

    Die Mittelanforderung sollte der Bewilligungsstelle circa zwei Wochen bevor die Mittel benötigt werden, vorliegen.

  • Ich habe noch Restmittel zur Verfügung, was soll ich tun?

    Es kann vorkommen, dass Sie weniger Ausgaben haben als ursprünglich erwartet. In diesem Fall nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf. Diese wird gemeinsam mit Ihnen klären, wie mit den Restmitteln umzugehen ist.