Drucksache - 2388/XX  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanentwurfs 12-14 für die Grundstücke Kurt-Schumacher-Damm 12/16, Nordlichtstraße 2/4 und Abschnitte der Straße 462, der Nordlichtstraße und des Kurt-Schumacher-Damms im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
15.01.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
a_B-Plan 12-14
b_Geltungsbereich 12-62

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt das Verfahren zu dem Bebauungsplanentwurf 12-14 für die Grundstücke Kurt-Schumacher-Damm 12/16, Nordlichtstraße 2/4 und Abschnitte der Straße 462, der Nordlichtstraße und des Kurt-Schumacher-Damms im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf einzustellen.

 

Begründung:

 

Ziel des Bebauungsplanentwurfs 12-14 vom 21.01.2008 war die Revitalisierung einer brachliegenden Grundstücksfläche in zentraler Lage nahe des Kurt-Schumacher-Platzes. Die Grundstücke Kurt-Schumacher-Damm 12/16 und Nordlichtstraße 2/4 wurden durch einen Investor erworben, der an dieser Stelle die Errichtung eines Möbelmarktes mit insgesamt 13.000 m² Verkaufsfläche in einem kompakten 3-geschossigen Baukörper sowie 113 Stellplätzen in einer Tiefgarage beabsichtigte. Dieses Vorhaben entsprach den Vorstellungen des Bezirks, das Zentrum am Kurt-Schumacher-Platz mit Einzelhandelsentwicklungen zu stärken. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen, wurde der Bebauungsplan 12-14 aufgestellt, der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt“ festsetzen sollte.

Der Bebauungsplanentwurf 12-14 wurde am 12.12.2007 durch die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beschlossen, jedoch nicht als Rechtsverordnung erlassen. Der Bebauungsplan hatte nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Jahr 2016 den Status der Planreife erreicht. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde 2007 erteilt, jedoch nicht umgesetzt. Von 2010 bis 2014 wurde jährlich eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt und erteilt.

Im Jahr 2015 erfolgte die Versagung einer weiteren beantragten Verlängerung der Baugenehmigung. Grund hierfür war die am 23.03.2015 eingeleitete und inzwischen wirksam gewordene Flächennutzungsplan-Änderung „Kurt-Schumacher-Quartier, welche die Flächen auf dem angrenzenden Flughafengelände sowie die Flächen am Kurt-Schumacher-Platz betraf. Insbesondere aufgrund der Änderung der übergeordneten Straßenplanung war eine Entwicklungsfähigkeit des Bebauungsplans 12-14 aus dem Flächennutzungsplan und damit auch der Status „Planreife“ nicht mehr gegeben.

 

Im Jahr 2016 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für das Schumacher-Quartier den Bebauungsplan 12-62 aufgestellt und im Jahr 2018 die frühzeitige Beteiligungsphase gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Im Nachgang wurde der Geltungsbereich angepasst und am 12.07.2019 eine Aufteilung in die Geltungsbereiche 12-62a bis 12-62g vorgenommen. Die Bebauungspläne 12-62c und 12-62d überplanen den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 12-14 vollständig. Ziel der Bebauungspläne ist die Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers nach Schließung des Flughafens Tegel. Hierbei sind am Kurt-Schumacher-Platz auch zentrale, kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen.

Derzeit prüft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Umlegung der privaten Grundstücksflächen, die zur Verwirklichung der Planungsziele erforderlich wird. Hiervon ist auch das Vorhabengrundstück des Möbelmarktes betroffen. Ziel ist die Festlegung eines Ersatzstandortes in der Umgebung, möglicherweise auf dem Gelände des Flughafens Tegel.

 

Aus den dargelegten Gründen soll der Bebauungsplanentwurf 12-14 eingestellt werden.


Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S.  578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) geändert worden ist.
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160)

 


Anlagen:a)Geltungsbereich 12-14

b)   Geltungsbereich 12-62

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 
 

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