Drucksache - 0191/XX
Begründung:
Das Reinickendorfer Wohnungsamt verweigert Geflüchteten einen WBS, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Berliner Ausländerbehörde ihnen einen Aufenthaltsstatus zuerkannt hat, der zu einem WBS berechtigt. In einigen bezirklichen Wohnungsämtern, so auch hier, wird dieser schriftliche Nachweis jedoch nicht als ausreichend erachtet. Vielmehr besteht man dort auf die Vorlage eines elektronischen Aufenthaltstitels bzw. des Reiseausweises für Ausländer. Die Ausstellung derselben kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, ein Zeitraum, der durch das Land Berlin nicht verkürzt werden kann.
Da die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis rechtlich nicht anfechtbar ist, reicht der schriftliche Nachweis als Grundlage für die Erteilung des WBS aus. Das Wohnungsamt muss also nicht bis zum Nachweis durch einen elektronischen Aufenthaltstitel oder den Reiseausweis warten.
In einem Schreiben hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Mitte Januar zum wiederholten Male jene Bezirke von ihrer Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt. Dies war mit der Bitte verbunden, den WBS bei vorliegender Anspruchsberechtigung zügig zu vergeben und nicht bis zur Vorlage des elektronischen Aufenthaltstitels bzw. des Reiseausweises für Ausländer zu warten. Sachverhalt / Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich der Rechtsauffassung der Senatsverwaltung und der Ausländerbehörde anzuschließen und Geflüchteten mit anerkanntem Aufenthaltsstatus einen WBS auszustellen, auch wenn noch kein elektronischer Aufenthaltstitels bzw. Reiseausweis für Ausländer vorliegt. |
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