Drucksache - 0191/XX  

 
 
Betreff: WBS für Geflüchtete mit anerkanntem Aufenthaltsstatus ausstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
Verfasser:Felix Lederle
Deniz Seyhun
Marion Kheir
 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
08.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Integrationsausschuss Mitberatung
28.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Federführung
15.05.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
19.06.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
26.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt

Begründung:

 

Das Reinickendorfer Wohnungsamt verweigert Geflüchteten einen WBS, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Berliner Ausländerbehörde ihnen einen Aufenthaltsstatus zuerkannt hat, der zu einem WBS berechtigt. In einigen bezirklichen Wohnungsämtern, so auch hier, wird dieser schriftliche Nachweis jedoch nicht als ausreichend erachtet. Vielmehr besteht man dort auf die Vorlage eines elektronischen Aufenthaltstitels bzw. des Reiseausweises für Ausländer. Die Ausstellung derselben kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, ein Zeitraum, der durch das Land Berlin nicht verkürzt werden kann.

 

Da die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis rechtlich nicht anfechtbar ist, reicht der schriftliche Nachweis als Grundlage für die Erteilung des WBS aus. Das Wohnungsamt muss also nicht bis zum Nachweis durch einen elektronischen Aufenthaltstitel oder den Reiseausweis warten.

 

In einem Schreiben hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Mitte Januar zum wiederholten Male jene Bezirke von ihrer Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt. Dies war mit der Bitte verbunden, den WBS bei vorliegender Anspruchsberechtigung zügig zu vergeben und nicht bis zur Vorlage des elektronischen Aufenthaltstitels bzw. des Reiseausweises für Ausländer zu warten.


Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich der Rechtsauffassung der Senatsverwaltung und der Ausländerbehörde anzuschließen und Geflüchteten mit anerkanntem Aufenthaltsstatus einen WBS auszustellen, auch wenn noch kein elektronischer Aufenthaltstitels bzw. Reiseausweis für Ausländer vorliegt.

 
 

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