Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der Seniorenvertretung

Die Mitglieder der Seniorenvertretung sind aufgrund des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 25. Mai 2006
von der über sechzigjährigen Bevölkerung in Reinickendorf im November 2011 gewählt und
werden vom Bezirksbürgermeister für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), also auf fünf Jahre, ernannt.
Die gesetzliche bezirkliche Seniorenvertretung Reinickendorf ist parteipolitisch und konfessionell neutral sowie unabhängig von Verbänden und Weisungen der Bezirksverwaltung. Sie arbeitet ehrenamtlich.

Gesetzliche Aufgaben

  • Mitwirkung an der bezirklichen Altenplanung mit Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung,
  • Beratung und Unterstützung älterer Bürgerinnen und Bürger,
  • Vertretung der Interessen der älteren Generation in der Öffentlichkeit,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zu Maßnahmen des Bezirks, soweit diese besondere Bedeutung für die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren haben,
  • Information über seniorenrelevante Gesetze und deren Umsetzung,
  • Kontaktpflege zu Pflegediensten, (Heim-)Beiräten, Freizeitstätten, Einrichtungen und Trägern der Altenhilfe,
  • Abhalten von Bürgersprechstunden.

Geschäftsordnung der Seniorenvertretung Reinickendorf

  • Geschäftsordnung der Seniorenvertretung Reinickendorf

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